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GEZ Neuanmeldung - Beweispflicht ?
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Campusice
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Anmeldungsdatum: 28.08.2012
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28 Aug 2012 - 19:03:19    Titel: GEZ Neuanmeldung - Beweispflicht ?

Guten Tag,

ich war das letzte Jahr ALG 2 Empfänger und war ohnehin von GEZ befreit, habe aber mich dort nie angemeldet. Nun bin ich ab Okotober Student und erhalte Bafög und bin somit immer noch von GEZ befreit, allerdings möchte ich mich jetzt "Neuanmelden" um mir spätere Unannehmlichkeiten zu ersparen. Ich habe seit ca. einem Jahr einen PC mit Internet (Kein Telefon/Radio/Auto) und wusste damals nicht, dass ich diesen auch anmelden muss. Wenn ich jetzt bei der Neuanemldung angebe, dass ich diesen PC erst seit 1-2 Wochen besitze, muss ich das der GEZ nachweisen? Wollen die einen Kaufbeleg? Oder schätzen die dann einfach wie lange ich die GEZ angelogen habe?(Wohne seit 2010 in meiner eigenen Wohnung) Und vermuten dann einfach dass ich den PC seit Anfang 2010 habe und muss dafür aufkommen?

mfg
konstantin87
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3679

BeitragVerfasst am: 28 Aug 2012 - 19:10:23    Titel:

du weisst schon, dass es ab 2013 keine gez mehr geben wird und dann jeder haushalt eine abgabe leisten muss? studenten werden dann bestimmt wieder befreit.
Campusice
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Anmeldungsdatum: 28.08.2012
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28 Aug 2012 - 19:12:30    Titel:

Habe gelesen, dass ab Januar 2013 etwas in Kraft treten soll, dass eine Pauschale , egal wie viele Geräte man hat, gezahlt werden muss....aber das ändert ja nichts an meinem aktuellen Sachverhalt, oder?
sm00ther
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 4395

BeitragVerfasst am: 28 Aug 2012 - 19:13:26    Titel:

Du kannst ruhigen Gewissens angeben, dass du den PC erst seit ein paar Wochen besitzt.


Gruß
Dosenpfandi
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Anmeldungsdatum: 25.05.2012
Beiträge: 32
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30 Aug 2012 - 23:43:25    Titel:

sm00ther hat folgendes geschrieben:
Du kannst ruhigen Gewissens angeben, dass du den PC erst seit ein paar Wochen besitzt. Gruß


So ist es, denn die GEZ hat entgegen eigenen Angaben weder Recht noch Möglichkeiten, das zu überprüfen.
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