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Globusss Newbie


Anmeldungsdatum: 16.07.2012 Beiträge: 27
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Verfasst am: 11 Sep 2012 - 16:18:31 Titel: Muss man den Prüfungsaufbau in einer HA erklären? |
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hallo,
ich schreibe gerade eine HA im zivilrecht. ich habe nun schwierigkeiten bei einem prüfungspunkt. und zwar wäre es umstritten ob man den prüfungspunkt schon im tatbestand prüft oder erst bei der rechtswidrigkeit.
sollte ich diesen streit führen um mein prüfungsaufbau schlüssig zu erklären? |
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Thakos89 Newbie


Anmeldungsdatum: 10.09.2012 Beiträge: 10
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Verfasst am: 11 Sep 2012 - 16:41:01 Titel: |
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| Es kommt drauf an, welche Auswirkungen der Streit hat. Wenn du dir z.B. offensichtlich Probleme abschneiden würdest, wenn du ihn schon auf der tatbestandsebene prüfst, würde ich den Streit austragen. Andernfalls würde ich einen kurzen Abschnitt darüber schreiben, was die Meinungen aussagen und sagen, dass es in deinem Fall keine Rolle spielt, wo man denn nun den Prüfungspunkt setzt. |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2115 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 11 Sep 2012 - 17:27:44 Titel: |
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es ist zb. umstr ob man den verstoß gegen die verkehrssicherungspflicht bei 823 im tatbestand oder bei RW prüft
das sollte man aber eher nicht näher ausführen, sondern nur irgendwie machen
also je nachdem |
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Globusss Newbie


Anmeldungsdatum: 16.07.2012 Beiträge: 27
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Verfasst am: 11 Sep 2012 - 17:35:09 Titel: |
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ich prüfe einen anspruch aus § 1004 I 2 analog iVm § 823 II, 22 23 KUG
Grober prüfungsaufbau:
I. Verletzung eines persönlichkeitsrechts
1. 22 KUG
a. verbreitung von bildnissen
b. einwilligung gem. § 22 KUG
----> nun ist es hier strittig ob man die einwillig schon hier oder erst bei der Rechtswidrigkeit prüft
II. Rechtswidrigkeit
...
...
...
.......usw
was denkt ihr? sollte man den streit zumindest mal erwähnen ? |
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Nanette Full Member


Anmeldungsdatum: 09.03.2009 Beiträge: 279
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Verfasst am: 11 Sep 2012 - 17:50:51 Titel: |
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Hallo,
den Streit würde ich kurz erwähnen und darstellen und so entscheiden, dass du weiter prüfen kannst, um dir keine Probleme abzuschneiden. Man macht es einfach und erklärt nicht viel.
Uns wurde gesagt, wenn man den Prüfungsaufbau erklärt, dass dies beim Korrektor nicht gut ankommt und es zu Punktabzügen führen kann, wenn man den Prüfungsaufbau erklärt. |
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zzzzzzzzzz Newbie


Anmeldungsdatum: 17.03.2012 Beiträge: 38
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Verfasst am: 16 Sep 2012 - 15:06:19 Titel: |
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| das sind aufbaufragen, die NIE erläutert werden, entweder du bringst ihn an der einen oder an der anderen stelle, aber alles was in irgendeiner weise mit dem aufbau zu tun hat darf nicht erläutert werden, das wäre auch wenn es ein streit ist nichts anderes, als wenn du erläuterst warum du erst sache, dann fremd, dann beweglich und dann wegnahme usw prüfst... das hat da echt nichts drin zu suchen... |
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Globusss Newbie


Anmeldungsdatum: 16.07.2012 Beiträge: 27
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Verfasst am: 17 Sep 2012 - 16:06:46 Titel: |
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| ja ich finds auch viel logischer, den aufbau NICHT zu erklären. habe bloß mitbekommen, dass einige den aufbau im vorliegenden fall erklären. deswegen wollte ich noch mal sicher gehen und nachfragen. |
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Globusss Newbie


Anmeldungsdatum: 16.07.2012 Beiträge: 27
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Verfasst am: 17 Sep 2012 - 16:11:18 Titel: |
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| hätte da noch eine frage. und zwar ist zudem noch umstritten, ob die einwilligung gem. § 22 KUG ein realakt oder eine rechtsgeschäftliche willenserklärung darstellt. in unserem fall liegt aber gar keine einwilligung vor. würdet ihr die meinungen dennoch kurz darstellen und abschließend sagen, dass der streit entbehrlich ist, weil ja eh keine einwilligung vorliegt oder komplett weglassen? |
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May-Britt Full Member


Anmeldungsdatum: 17.02.2008 Beiträge: 125
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Verfasst am: 17 Sep 2012 - 22:38:51 Titel: |
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Wieso etwas nicht vorhandenes überhaupt prüfen? Damit verschwendest du nur Zeit und Platz. Einfach schreiben:
Eine Einwilligung liegt nicht vor.
Mehr braucht es nicht! Wäre ja so, als ob du bei Mord die verschiedenen Ansichten zur Heimtücke diskutierst, obwohl Heimtücke gar nicht relevant ist, da in keinem Fall vorliegend. _________________ STUDENTIN der RECHTSWISSENSCHAFTEN in JENA |
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