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Frist abgelaufen - Beide Parteien schuld
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88high
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Anmeldungsdatum: 09.08.2012
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14 Sep 2012 - 13:57:04    Titel: Frist abgelaufen - Beide Parteien schuld

Servus,

ich hab bereits diverse Lehrbücher/Kommentare durchgeschaut
aber keine entsprechende Lösung gefunden.


Es geht um folgendes:

Eine 2-Woche-Frist mus eingehalten werden.

Die abgebenede Partei vergisst zunächst die WE abzugeben, gibt sie
dann dennoch ab, jedoch als schon 6 Tage von der Frist verstrichen sind.

Die empfangende Partei vergisst in der 2. Fristwoche ihre Bristkasten
zu leeren.

Resultat: Die Frist wurde nicht gewahrt. Hätte eine Partei korrekt gehandelt,
so wäre die Frist gewahrt worden.

Mein Lösungsansatz ist folgender:

Da die empfangende Partei mit dem eintreffen rechtserheblicher WE rechnen musste
und sie den Zugang fahrlässig verhindert hat, wird der Zugang fiktiert.


Frage:

Ist der Fehler der ersten Partei unbeachtlich, da die Verzögerung
obj. einer Bedenkzeit gleichkommt?

Falls nein, wie sollte ich ansatzweise vergehen?


Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort,

grüße 88high
Ronnan
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Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 2109
Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!

BeitragVerfasst am: 14 Sep 2012 - 13:59:51    Titel:

für die fristeinhaltung kommt es nicht auf das leeren des breifkastens, sondern nur darauf an, ob es rechtzeitig dorthin gelangte
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