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JudithPeter Newbie


Anmeldungsdatum: 24.09.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 24 Sep 2012 - 15:29:38 Titel: Resturlaub nach Probezeit mit ins nächste Jahr? |
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Hallo,
ich habe am 1.8 eine Ausbildung angefangen. Meine Probezeit beträgt 4 Monate. Demnach dürfte ich erst im Dezember, also in den Weihnachtsferien, offiziell Urlaub nehmen. Mein Resturlaub beträgt für dieses Jahr noch 10 Tage. Das würde ich aber in den Ferien nicht schaffen.
Ich weiß das man theoretisch seinen Resturlaub bis zum 31.3 des nächsten Jahres nehmen muss. Ist das während der Ausbildung auch so? Wann sollte ich ihn sonst nehmen?
Für zahlreiche Reaktionen bin ich dankbar!  |
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corsa222 Full Member


Anmeldungsdatum: 21.11.2009 Beiträge: 100
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Verfasst am: 24 Sep 2012 - 20:21:26 Titel: |
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2Min googlen hätte zum selben Ergbnis geführt:
Du kannst auch während der Probezeit Urlaub nehmen, allerdings nur soviel wie du bisher erworben hast.
Bsp: Du hast 24 Tage Jahresurlaub. Du könntest jetzt nicht sagen du gehst jetzt mal 24 Tage in Urlaub.
Aber du könntest sagen du gehst jetzt 4 Tage in Urlaub. 24Tage/12 Monate= 2Tage Urlaubsanspruchpro Monat. August ist rum und September zähl ich jetzt auch mal als vorbei. Daher 2 Monate mal 2 Tage Urlaubsunspruch= 4Tage Urlaub die du auch jetzt während der Probezeit nehmen könntest und die dir der Arbeitgeber gewähren muss solange keine wichtigen Gründe entgegenstehen. |
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unattended79 Junior Member


 Anmeldungsdatum: 10.07.2012 Beiträge: 52
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Verfasst am: 25 Sep 2012 - 08:48:01 Titel: |
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Hi!
Sprich doch mit Deinem Ausbildungsleiter.
Der wird Dir nicht den Kopf abreissen, wenn Du fragst, wie Du die Urlaubstage verplanen kannst/sollst. Wahrscheinlich hat er/sie das auch gar nicht auf dem Radar, dass Du noch Urlaub machen willst/musst.
Die Sache mit dem "bis Ende Q1 des nächsten Jahres" ist eine Kulanz des Arbeitgebers. Darauf hast Du keinen rechtlichen Anspruch!
Wenn der Arbeitgeber sagt "am 31.12. wird der Urlaub auf Null gesetzt", dann ist das so.
Warum könnte ein Arbeitgeber das machen?
Er muss für jeden Urlaubstag eines jeden Mitarbeiter Rückstellungen bilden, sprich Geld "zurücklegen", und das in seinem "Steuer-Bericht" entsprechend vermerken. Das ist ein ziemlicher Aufwand, deswegen sehen Arbeitgeber es gern, wenn am 31.12. der Urlaub aufgebraucht ist. _________________ Viele Grüsse!
Stephan
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FOM - Frankfurt am Main - Wintersemester 2012
Blog - Mein Weg zum Wirtschaftsinformatiker |
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corsa222 Full Member


Anmeldungsdatum: 21.11.2009 Beiträge: 100
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Verfasst am: 25 Sep 2012 - 10:22:33 Titel: |
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| unattended79 hat folgendes geschrieben: |
| Die Sache mit dem "bis Ende Q1 des nächsten Jahres" ist eine Kulanz des Arbeitgebers. Darauf hast Du keinen rechtlichen Anspruch! |
Das ist so allein stehend nicht ganz korrekt. Wenn der Urlaub aus betrieblichen oder krankheitsbedingten Gründen nicht genommen werden kann besteht ein Anspruch diesen ins nächste Jahr mitnehmen zu können. Nur von sich aus schieben darf man nicht ohne Einwilligung des Arbeitgebers. |
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