Gesinnungstest für Muslime-verfassungsgemäß?
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Vouchy Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 06 Jan 2006 - 19:07:57 Titel: Gesinnungstest für Muslime-verfassungsgemäß? |
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würde gerne Gesinnungstest für Muslim diskutieree?
ich stelle mal meine evtl noch nicht so fundierten Thesen auf
Vertößt der Gesinnunstest gegen Art. 3, da er ja faktsich speziell für Muslime entwickelt wurde und glaube ich(?) auch nur auf sie angewandt wird
Zu diesem Schluss könnte man kommenen, wenn man vertritt, der sachliche Grund der Sicherung rechtsstaatlicher Einstellung sei schon nicht geeignet, da die Einbürgerungswilligen ja entsprechend anworten werden, was gehört werden will
Bejaht man jedoch die Geeignetheit wird es schwieriger. Denn ist der Test das mildeste Mittel?
Die Idee alle Einbürgerungswilligen zu befragen wäre ja kein milderes Mittel und ob die bloße Anerkennung des GG ein gleich geeignetes Mittel anzuerkennen ist, kann man sicherlich befürworten oder ablehnen
Demenstprechend entscheidet man sich dann bei der Abgemessenheit, denn es geht ja immerhin auch um die Vermeidung von Zwangsheirat etc....wobei ich wie gesagt bereits die Geeignetheit anzweifle
Was ist abe rmit anderen Grundrechten
Bei der Frage, ob man seine Kinder zum Sportunterricht schickt insb. dem Schwimmunterricht kann man ja mein negativer Bewertung der Bejahung der Frage einen Eingriff in die Reliogionsausübung sehen bzw das Erziehungsrecht der Eltern. Solche Frage sollte mE aus Verhältnimäßigkeitsgründen aus dem Katalog gestrichen werden.
Und wie ist es mit dem Recht auf informaionelle Selbstbestimmung. Hier ließe sich ein Eingriff wohl noch als verhältnismäßig rechtfertigen.
Was ich mich hierbei jedoch frage ist , ob der Paralamentsvorbehalt beachtet wurde? Der Test basiert ja nur auf einem Leitfaden, oder?
Also.......bin mir bei allem also noch nicht so schlüssig und hoffe auf ein paar Ideen von eurer Seite. Danke!  |
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Recht komisch Senior Member


 Anmeldungsdatum: 22.07.2005 Beiträge: 1956 Wohnort: Ruhrgebiet
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Recht komisch Senior Member


 Anmeldungsdatum: 22.07.2005 Beiträge: 1956 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 06 Jan 2006 - 22:28:00 Titel: |
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Jedenfalls halte ich es bereits für bedenklich, daß der Text unmittelbar auf muslimische Bekenntnisse ausgerichtet ist, also die Religion als Anknüpfungspunkt wählt.
So einige Fragen knüpfen auch an Verhaltensweisen an, die ganz unproblematisch von der Freiheit der Religionsausübung gedeckt sind, so Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht, Kleidung oder Behandlung durch Ärzte gleichen Geschlechtes. Ich kann nicht nachvollziehen, daß solches Verhalten dann gleichzeitig "Bewertungsgrundlage" der "Einbürgerungsreife" sein soll.
Im Ergebnis bedeutet das sogar, daß der Bewerber entweder wahrheitsgemäß antwortet und sich dabei zu seiner Religion bekennt, so daß er im Test "Minuspunkte" sammelt - oder aber er lügt und kann später deswegen seine Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er dennoch entsprechende Religionsausübung pflegt! So eine Art Zuerkennung von Grundrechten (in diesem Fall sogar Menschenrechten) unter Vorbehalt, Staatsbürgerschaft zweiter Klasse; dasselbe gilt entsprechend für die "die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierende" Meinungsfreiheit.
Wollte man alle Religionen nach diesen Maßstäben messen, bekäme so manch ein katholischer Dogmatiker erhebliche Schwierigkeiten mit Fragen nach der Homosexualität beispielsweise. Dieses perfide Spiel muß einem ziemlich kranken Bürokratenhirn entstammen.
Auch verschwimmen bei dem Test Fragen der Verfassungstreue eines Bürgers einerseits und den strikten Bindungen der öffentlichen Gewalt andererseits - der durch sie umrissene "ideale Staatsbürger" existiert einfach nicht. |
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