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Shadow85 Newbie


Anmeldungsdatum: 07.01.2006 Beiträge: 28
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Verfasst am: 07 Jan 2006 - 12:36:20 Titel: Empfängerhorizont! |
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Hallo ich bins schon wieder!!!
ich habe hier einen Fall bei dem ich mir nicht ganz sicher bin.
Folgender Sachverhalt:
es geht um eine Kündigung die bei X eingeworfen worden ist. Bevor er aber den Briefkasten leeren konnte, setzen Jugendliche den Briefkasten in brannt. Folglich erfährt X nichts von der Kündigung.
Frage?: Liegt das Risiko nun beim Empfänger oder bei dem der die Kündigung eingeworfen hat? Ist die Kündigung zugegangen?
Danke für eure Hilfe
grüße Shadow |
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My Full Member


Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 148
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Verfasst am: 07 Jan 2006 - 13:58:12 Titel: |
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Also, bei mir ist die BGB AT Vorlesung schon lange her, aber ich würde sagen, dass der absender alles in seiner macht stehende getan hat.
Eine Willenserklärung, oder hier die kündigung, gilt als zugegangen, wenn sie in den Empfangsbereich des Empfängers eingeht. Auf die Tatsächliche kenntnisnahme kommt es nicht an, sondern nur wann üblicherweise mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
weiss jetzt nicht wie der SV sonst ist, denn man muss manchmal differenzieren.
wenn z.b die kündigung mitternachts eingeworfen wurde und , da üblicherweise wenige leute mitten in der nacht den kasten leeren, und jugendliche nachts den kasten in brand setzen, würde die kündigung nicht zugegangen sein. also, wenn noch so welche anhaltspunkte in deinem Sachverhalt zu finden sind, sind diese zu brerücksichtigen. |
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Recht komisch Senior Member


 Anmeldungsdatum: 22.07.2005 Beiträge: 1956 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 07 Jan 2006 - 14:36:03 Titel: |
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Heutzutage scheint man sich im wesentlichen einig zu sein, daß der zweite Teil der Zugangsdefinition, wie oben geschildert, eben nicht rein zeitlich, sondern normativ zu verstehen ist - es geht also nicht nur um den Zeitpunkt, sondern auch um die Risikoverteilung.
Erhellend:
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/xiizr214_00.htm
Wenn es sich hierbei um eine HA handeln sollte, wird sich auch ein wenig weitere Recherche lohnen. _________________ Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.
- Dieter Hildebrandt |
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