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Meli82 Junior Member


Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 10 Jan 2006 - 00:08:53 Titel: Unterhaltsforderung |
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Hallöchen!
Ich habe mal eine Frage:
Ich lasse zur Zeit meinen Unterhaltsbedarf ausrechnen, also was mir von meinen Eltern zusteht...
Jetzt versucht mein Vater freiwillige Aufwendungen von meiner Familie miteinzubeziehen... D.h., er will versuchen, Geld"geschenke" (z.B. zum Geburtstag, Weihnachten, Ostern, oder mal nur so) von beispielsweise Großeltern als regelmäßiges Einkommen meinerseits darzustellen.
Gibt es eine solche Regelung?
Falls ja, bei welchem Betrag liegt die Grenze? |
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schneewittchen Full Member


Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 153
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Verfasst am: 10 Jan 2006 - 16:23:32 Titel: |
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Der Bedarf eines Studierenden bei auswärtiger Unterbringung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern 640 Euro. Dieser Unterhaltsanspruch wird auf beide Elternteile im Verhältnis ihrer Einkommen aufgeteilt. Erhält das Kind das Kindergeld, wird dieses auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Hat das Kind eigene Einkünfte (dazu zählt auch Bafög), wird dies auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Geldgeschenke sind Geschenke und kein regelmäßiges Einkommen. Selbst die Kindergeldkasse bewertet bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes Geldgeschenke durch die Eltern nicht als anrechenbares Einkommen. |
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Meli82 Junior Member


Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 13 Jan 2006 - 13:25:00 Titel: |
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| Vielen Dank für die Info!!!! |
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