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Sad_Song Newbie

Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10 Jan 2006 - 17:48:58 Titel: Stinkbomben Scherzartikel in Diskothek |
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Hallo Zusammen,
mal angenommen in einem Online-Forum wäre eine Aktion geplant worden in der man Stinkbomben in einer größeren Diskothek zum platzen bringen sollte. Bei den Stinkbomben würde es sich um legale und handelsübliche kleine Glasampullen mit stinkiger Flüssigkeit handeln die bei **** erworben werden würden. Der Diskothekbetreiber erfährt von der Sache, weil es sich rumgesprochen hat, aber ein Datum wäre ihm nicht bekannt.
Weiter nehmen wir mal an, das diese Aktion an einem Samstag stattfinden würde, aber die Wirkung der Stinkbomben wäre nicht spürbar. Das heißt also, es hätte kein Besucher, Personal oder Security mitbekommen oder sich darüber beschwert. Eben aus diesem Grund, hätten die Täter, die letzten Stinkbomben um 23:00 Uhr zertreten und wären dann aber noch bis 02:30 Uhr in der Disko gewesen um zu sehen ob jemand reagiert und um etwas zu trinken.
Einer der Täter würde nachher einer dem Diskobetreiber bekannten Person erzählen, das die geplante Aktion am Samstag stattgefunden hätte. Diese wiederum würde das dem Betreiber erzählen, welcher sehr erboßt über die Sache wäre, weil er vorher davon wüsste, es aber nicht verhindern konnte.
Weiter nehmen wir mal an, der Anwalt des Diskobetreibers würde die Adressen von den 2 Tätern herausbekommen und ihnen ein Schreiben zukommen lassen. In dem würde der Vorwurf zur geplanten Aktion und die scheinbar daraus entstandenen Folgen wie z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Einnahmeneinbuße und Rufmord stehen. Den beiden Tätern wäre dann die Möglichkeit gegeben schriftlich Stellung zu nehmen da sonst ein verfahren eingeleitet würde. Beide würden der aufforderung folgen und sich schriftlich für die aktion und deren folgen ausdrücklich entschuldigen und die tat bereuen.
Daraufhin würden sie zu einem Gespräch eingeladen werden, in dem der Betreiber den beiden erzählt, das die Security an dem Abend wegen dem Gestank "alarm geschlagen" hätte und die Notfallbelüftung einschalten musste. Außerdem hätten sich scheinbar Gäste und Personal wegen dem Gestank erbrochen und Besucher hätten Getränke zurück gebracht und hätten in Scharen plötzlich sie Diskothek verlassen. Außerdem wären hohe Reinungskosten wegen Erbrochenem und den Stinkbomben ansich angefallen. Der Bertreiber würde die Tat mit einem Gasanschlag vergleichen.
Als nächstes würde dann der Anwalt von beiden verlangen das sie die namen und adressen der anderen teilnehmer der aktion veraten da sonst die sache vor gericht gehen würde. Des weiteren wären sie dazu aufgefordert worden monatlich 100 Euro zu zahlen bis ein betrag von 20000 euro erreicht wäre. Wenn einmal die zahlung ausfallen würde, würde die sache sofort vor gericht gehen.
Nun zur Frage: Was könnte auf die beiden vor Gericht im Ernstfall zukommen?
Dabei wäre zu berücksichtigen, das sie sie die tat sofort zugegeben und bereut hätten, die stinkbomben legal erworbene scherzartikel wären und sie zum zeitpunkt der tat wegen alkohol nicht voll zurechnungsfähig wären? Außerdem könnte der Diskothekbetreiber die angeblichen Folgen der Aktion wie oben beschrieben nicht nachweisen weil keine polizei vor ort gewesen wäre. Es würde auch viele Zeugen geben, die bestätigen könnten das diese Aktion in der Diskothek keine merkbaren Auswirkungen hatte. Außerdem wären ja die Täter selbst noch lange in der Disko geblieben ohne etwas von erbrechenen Besuchern und Personal, sowie von plötzlich flüchtenden Gästen und Notfallbelüftung bemerkt zu haben.
Und was könnte auf personen zukommen, die zwar bei der aktion dabei gewesen wären, aber selbst keine stinkbomben zertreten hätten?
Vielen Dank! |
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Stone-Online Newbie

Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Trier
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Verfasst am: 10 Jan 2006 - 22:25:17 Titel: |
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Hi! Ich weiß nicht genau ob das jetzt ein Fall aus irgendeinem Jurastudium ist, oder ob dieser all auf Tatsachen beruht.
Wenn du unbedingt eine Antwort haben möchtest, dann werde ich mich mal dahinter klemmen und dir spätestens in 2 Tagen eine Antwort geben.
Antworte nur kurz, ob das ein realer Fall oder ein irrealer Fall ist.
Stone |
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Stone-Online Newbie

Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Trier
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Verfasst am: 10 Jan 2006 - 22:37:26 Titel: |
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Also
Ich hatte keine Lust zu warten.
So wie sich das anhört ist das alles -tippe auf real - geschehen.
Der Rechtsanwalt muss echt langeweile haben so eine Scheiße mit den Jungs abzuziehen oder der Discobesitzer keine Kohle.
Was der RA da macht ist Epressung - nur so nebenbei
Die Jungs werden wegen Sachbeschädigung (könnte fahrlässige Sachbeschädigung sein da sie sich über das Ausmaß nicht wirklich bewusst waren) verklagt und müssen dann Schadensersatz leisten.
Sind die Jungs in der Ausbildung oder Schüler, oder wie alt sind die!? - Spielt alles eine Rolle bzw. könnte zur Strafmilderung führen und minderung der Schadensersatzleistungen/ansprüche die sie erbringen müssen gegenüber dem Geschädigten, zudem bekommen sie Rechtsbeihilfe.
So für den Anfang reicht es erstmal.
Wenn jemand andere Vorstellungen über den Fall hat - Bitte
Viele Grüße
Stone |
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Sad__Songs Newbie

Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 00:50:00 Titel: |
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Hallo Stone,
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Du hast mir schon mal sehr geholfen.
Du gehst recht mit der Annahme das es sich um einen realen Fall handelt.
Die Jungs sind Schüler und 19 Jahre alt. Das müsste dann ja noch Jugendstrafrecht sein oder? Außerdem haben beide keine Vorstrafen.
Muss wirklich Schadensersatz geleistet werden? Schließlich war die Wirkung ja nicht der Rede wert und der Diskothekbesitzer kann wohl kaum das Gegenteil beweisen.
Nochmals vielen dank! |
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Stone-Online Newbie

Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Trier
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 10:10:42 Titel: |
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UI ui ui.
Viele Fragen mein Kollege.
Ich denke, und da die Jungens Hilfe bekommen, da sie noch Schüler sind, das ein RA jetzt genaue Vorstellungen hat und genau weiß wie es sich mit solch einem Fall verhält, es besser sein wird ihn schnell aufzusuchen.
Ich bin Student kein RA
Ich würde aber schnellst möglich dahin gehen.
Ich hoffe auch die Jungs haben die !00€ nicht bezahlt, denn die sind dann weg - mal hypothetisch angenommen.
Man muss bei solch einem Fall viel berücksichtigen.
Letztendlich entscheidet der Richter was passieren wird. |
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Sad__Songs Newbie

Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 10:49:30 Titel: |
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Ok, alles klar.
Danke für deine Hilfe! |
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Stone-Online Newbie

Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Trier
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 12:10:05 Titel: |
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Hab gesehen, das du mit der Frage auch im JuraForum bist also eine andere Seite.
Also werde ich da mal weiterschauen und mal kurz meine Antwort kopieren.
Jedoch musst du beachten das alle Tips rein hypothetischer natur sind und du dich nicht auf irgendwelche Tips verlassen, geschweige denn darauf berufen kannst.
Viele Grüße Stone |
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Sad__Songs Newbie

Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 12:23:00 Titel: |
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| Ja, das ist klar. Trotzdem vielen dank. |
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Shafirion Moderator

 Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 1249 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 13:54:32 Titel: |
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| Stone-Online hat folgendes geschrieben: | | fahrlässige Sachbeschädigung |
bitte was?  |
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Sad__Songs Newbie

Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 13:58:44 Titel: |
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| Shafirion hat folgendes geschrieben: | | Stone-Online hat folgendes geschrieben: | | fahrlässige Sachbeschädigung |
bitte was?  |
Wie meinst du das? |
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Shafirion Moderator

 Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 1249 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 14:58:58 Titel: |
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| Sad__Songs hat folgendes geschrieben: | | Shafirion hat folgendes geschrieben: | | Stone-Online hat folgendes geschrieben: | | fahrlässige Sachbeschädigung |
bitte was?  |
Wie meinst du das? |
Es gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung bzw. ist diese nicht strafbar.  |
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Sad__Songs Newbie

Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 15:01:05 Titel: |
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| Wieso nicht? Als was würdest du das bezeichnen? |
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Mitschi Full Member

Anmeldungsdatum: 20.03.2005 Beiträge: 217
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 15:26:47 Titel: |
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| sachbeschädigung fällt ganz raus, wie ich das sehe! Wieso auch, würde doch nicht zerstört usw. Die Reinigung hat doch scheinbar geklappt, so das der Schaden ohne größeren Aufwand behoben werden konnte! Die Mehrkosten für die Reinigung müssten vielleicht übernommen werden. |
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daysleeper Senior Member

 Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 899 Wohnort: ESSEN
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 15:37:30 Titel: |
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mehrkosten für reinigung von erbrochenem, das nicht erbrochen wurde (s.o.)
=
0€ _________________ http://www.venganza.info/ |
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Mitschi Full Member

Anmeldungsdatum: 20.03.2005 Beiträge: 217
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 15:46:20 Titel: |
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| Nunja, das ist kein Uni-Sachverhalt hier, das ist ein Fall in der Realität. Und wenn der Betreiber sagt, dass da welche übelst gekotzt haben und findet drei-vier Leute, die das auch aussagen und dann noch die Aussagen der Türsteher...........naja, ich weiß ja net |
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Sad__Songs Newbie

Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 15:47:39 Titel: |
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| daysleeper hat folgendes geschrieben: | mehrkosten für reinigung von erbrochenem, das nicht erbrochen wurde (s.o.)
=
0€ |
Naja, in einer Diskothek wird ja aber sicher regelmäßig wegen Alkohol ect. erbrochen. Müsste dann die Disko also nachweisen das wegen dem Gestank erbrochen wurde?
Und wäre das dann nicht Aussage gegen Aussage? |
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Shafirion Moderator

 Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 1249 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 16:04:39 Titel: |
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| Sad__Songs hat folgendes geschrieben: | | Wieso nicht? Als was würdest du das bezeichnen? |
Na, als nichts halt. Sachbeschädigung ist ein Vorsatzdelikt. Wenn es nur fahrlässig war ist es eben keine Sachbeschädigung. Es war also einfach nur begrifflich nicht richtig.
In Fällen von fahrlässiger Eigentumsverletzung können freilich zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht in Frage kommen. |
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Sad__Songs Newbie

Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11 Jan 2006 - 16:21:35 Titel: |
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Ok, jetzt verstehe ich es.
Danke! |
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