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KickAZZ Newbie

Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23 Feb 2006 - 19:59:33 Titel: ... |
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hey, und noch einer der sich mit dem Erbe eines Pfarrers beschäftigen darf... schreibt eigentlich Irgendjemand in Rostock? wie siehts denn da in diesem Semester in der BiBo aus? sind wieder mal alle Bücher weg die man braucht und bei den Zeitschriften fehlen genau die brisanten Seiten oder gehts?
Weiss nicht genau wer das geschrieben hat, aber dem User mit dem Platzproblem kann ich nur beipflichten...
Gruß _________________ Ist mir Scheissegal wer dein Vater ist!! so lange ich hier Angel geht hier keiner übers Wasser!! |
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AndreXaver23 Full Member

Anmeldungsdatum: 20.08.2005 Beiträge: 53 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 08 März 2006 - 17:15:54 Titel: |
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Zum Vermögnsschaden des E : Der Wert der Forderung setzt sich aus der Wirksamkeit der Forderung UND der TATSÄCHLICHEN Durchsetzbarkeit zusammen !!!! E Hat einen VS. weil seine chance die bücher zu bekommen tatsächlich gemindert ist weil er ja jetzt nicjt mehr weiß an wen er sich wenden kann.
Vermögensschaden der H : Die deliktisch erlangeten bücher gehören zu ihrem Vermögen ( wirtschaftlicher vermögensbegirff mit normativer schranke)( aber ich glaub es geht auch der juristisch-ökonomische....dem bin ich aber nicht gefolgt). Die Bücher haben einen gesammtwert von 7500 Euro. Durch die erpressung bekommt sie 3750 euro. das sind 3750 euro vermögensschaden.
F hat die H nicht betrogen !!! denn die vermögensverfügung war aufgrund der erpressung und nicht aufgrund der täuschung ! _________________ Besitz von Cannabis--> 3,5 Jahre Haft
Raubkopie erstellt --->5 Jahre Haft
Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen ---> Haft ausgesetzt |
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crastia Junior Member

Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: 08 März 2006 - 18:36:03 Titel: |
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| woher bist du dir so sicher, dass eine erpressung vorliegt? nötigungshandlung ist doch nur das, was über das drohen mit einer bloßen unannehmlichkeit hinausgeht. vorliegend droht er ja gerade mit unannehmlichkeiten!!! aus dem grund würde ich die erpressung verneinen |
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KickAZZ Newbie

Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10 März 2006 - 23:09:00 Titel: Aaaaaah |
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hätten die nicht einfach nach der Strafbarkeit des E fragen können? man man man...
jetzt bin ich gerade voll in der Prüfung der strafbarkeit des F und überlese meine Hausarbeit nochmal. Dabei bin ich mir dann doch nochmal unsicher bei der Beurteilung der Strafbarkeit der A geworden... habt ihr die beiden Aussagen der A also einmal "behalt die Bücher" und einmal "sagt nichts dem E" getrennt betrachtet? Also das eine ne Anstiftung zur Unterschlagung und das Zweite dann ne Anstiftung zum Betrug? Habt ihr dann in dem Zusammhang das Problem der doppelten Zueignung diskutiert?
Weiss echt nicht wie das dann laufen soll
- Anstiftung zur Unterschlagung (+)
- Anstiftung zum Betrug (+)
und dann in den Konkurrenzen die Subsidiaritätsklausel unter dem Aspekt der "Tatbestandslösung" bzw der "Konkurenzlösung" diskutieren? wenn ja zu welchem Ergebnis seit ihr da gekommen?
O man nur Fragen, naja vielleicht hat ja jemand das gleich Problem...
Viel Erfolg euch noch
Gruß _________________ Ist mir Scheissegal wer dein Vater ist!! so lange ich hier Angel geht hier keiner übers Wasser!! |
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rosii Junior Member

Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 26
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Verfasst am: 12 März 2006 - 13:04:18 Titel: |
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| Also ich hab das "Behalten" und das "Nichtsagen" nicht getrennt. Bin erst bei der Verkaufsabsicht zu der Frage der doppelten Zueignung gekommen. Anders hätte ich jetzt nicht gewusst, wie ich das am besten einbaue und argumentiere, hätte mich sonst zu sehr verstrickt. |
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KickAZZ Newbie

Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 12 März 2006 - 14:29:27 Titel: |
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hm... also ich hab mir gedacht, das sie ja in dem Gespräch mit A, wo sie sich überzeugen lässt die Bücher trotz ihres schlechten Gewissens (Sie weiss also das sie Unrecht tut) zu behalten, ihren Zueignungs- oder Herrschaftswillen manifestiert, und dann das zweite mal halt als sie den Besitz leugnet... naja mal schauen... _________________ Ist mir Scheissegal wer dein Vater ist!! so lange ich hier Angel geht hier keiner übers Wasser!! |
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easy1983 Junior Member

Anmeldungsdatum: 02.03.2006 Beiträge: 31
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Verfasst am: 13 März 2006 - 18:33:23 Titel: |
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Also, i habe das getrennt. zur doppelten Zueignung hab i erstmal nix.... Was
-Unterschlagung+
Betrug +
Was habt ihr beim F alles geprüft?  _________________ A good lawyer knows the law - a great lawyer knows the judge! |
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Christine_M Full Member

Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 81
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Verfasst am: 17 März 2006 - 13:15:10 Titel: |
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Hallo @ all,
hab jetzt auch (richtig) mit F angefangen.
Auf jeden Fall Erpressung (-) und dann Nötigung, meiner Ansicht nach (+). Hehlerei hab ich mir überlegt, hab aber noch kein Ergebnis.
Und ihr?
LG Christine |
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eksen Newbie

Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 18 März 2006 - 16:03:50 Titel: |
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Hallo Christine,
beschäftige mich auch mit F, hier ein paar Ideen von mir:
1. Erpressung bei mir ebenfalls (-). Begründung: "Die bloße Ankündigung von Schwierigkeiten oder Weiterungen irgendwelcher Art erfüllt jedoch regelmäßig nicht den Tatbestand der Drohung mit einem empfindlichen Übel." (gelesen in NJW 1976, 760.)
"Unannehmlichkeiten" sind ja quasi damit gleichzusetzen.
2. Aus diesem Grund bei mir aber auch die Nötigung (-). Begründung: Ebenfalls kein empfindliches Übel.
--> oder wo siehst Du andernfalls eine Nötigung???
3. Versuch der Hehlerei, als er die Bücher erstmals von H kaufen will (-). Begründung: Bereicherungsabsicht fehlt, da nur Austausch von Gütern.
4. Versuch der Hehlerei (Absatzhilfe), als er Bücher in Kommission hat und verkaufen will (-). Begründung: Kein Absatzerfolg --> kann man auch anders sehen, wenn man der Rspr. folgt.
5. Betrug. Aber der wurde ja hier schon hinlänglich diskutiert...
Mal schauen, ob uns übers WE noch mehr einfällt. Also auf gute Zusammenarbeit und viel Erfolg.
MfG |
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Christine_M Full Member

Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 81
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Verfasst am: 19 März 2006 - 09:46:48 Titel: |
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Hallo eksen,
Erpressung und Nötigung mit der gleichen Begründung (-). HAbe ich, glaube ich, bei Rengier gelesen, oder in irgend einem Kommentar.
Wollte erst Nötigung (+), geht aber wohl nicht, kann es ja nicht bei dem einen (-) und bei dem anderen (+).
3.) Versuchte Hehlerei (Ankauf Bücher) hab ich i.F. v. ankaufen / sonst sich verschaffen (+)
4.) Versuchte Hehlerei (Verkauf Bücher in Kommission) in Form von Absatzhilfe --> das Gleiche Problem, Wenn Absatzerfolg nötig (ist auch Hardtungs Ansicht in seinem Skript) dann (-).
Wenn fehlender Absatzerfolg unbeachtlich, dann (+)
--> weis ich noch nicht, wie ich das prüfen soll...haben ja noch 24 h Zeit )
Und auch Betrug.
Ansonsten wüsst ich auch nichts.
Ich fand nur das das n bischen wenig ist...?
LG, bis später |
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eksen Newbie

Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 19 März 2006 - 15:02:10 Titel: |
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Hey Christine,
hab dir ne persönliche Nachricht geschickt. Schau mal nach!
MfG |
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Christine_M Full Member

Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 81
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Verfasst am: 19 März 2006 - 15:52:25 Titel: |
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Hay Du...
hab Dir auch eine geschickt
LG |
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eksen Newbie

Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 19 März 2006 - 16:27:21 Titel: |
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Und Retour...
Ich geh jetzt erstmal in die Stadt was essen, bin dann aber gg. 17 Uhr wieder am PC. |
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KPVN Newbie

Anmeldungsdatum: 10.03.2010 Beiträge: 9
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Verfasst am: 29 Jul 2010 - 17:07:18 Titel: |
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Hey... wir haben momentan das gleiche Problem gibt es welche von euch die diese Hausarbeit damals gut bestanden haben und etwas Hilfestellung geben könnten?  |
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