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trixi2006 Newbie


Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14 März 2006 - 23:38:50 Titel: HA Ö-Recht Münster |
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Hallo,
ich muß folgenden Fall lösen.
Wer hat ein paar tipps für mich.
Gegen was richtet sich eigentlich die VB? Gegen das Gesetz oder gegen den VA?
Wie löse ich das Problem der "unmittelbaren Beschwer" bei der Beschwerdebefugnis?
Vielen Dank
Nachdem sich die Feinstaubbelastung in allen deutschen Großstädten erheblich erhöht hat, führt die
Bundesregierung im Frühjahr und Sommer 2004 eine diesbezügliche Untersuchung durch. Dabei stellt
sich heraus, dass die Erhöhung der Werte im Wesentlichen auf Autoabgase zurückzuführen ist und nur
eine drastische Reduzierung des Ausstoßes auf 0,5 mg Feinstaub pro Stunde und Kfz Abhilfe schaffen
kann. Die Untersuchung wird in allen großen Tageszeitungen und Autozeitschriften publiziert und
zustimmend kommentiert. Daraufhin bringen zwanzig Bundestagsabgeordnete am 4.10.2004 einen
Gesetzentwurf ein, der vom Bundestag ohne weitere Änderungen am 2.2.2005 beschlossen und am
7.2.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. In dem Gesetz heißt es:
„Alle Kraftfahrzeuge müssen über einen Filter verfügen, der die von
dem Kfz ausgehende Feinstaubbelastung auf 0,5 mg / Stunde reduziert.
Andernfalls wird die Betriebserlaubnis für die betreffenden Kfz entzogen
bzw. nicht erteilt.“
Die für die Durchführung des Gesetzes zuständige Behörde stellt am 15.2.2005 fest, dass bei von der
im nordrhein-westfälischen M ansässigen A-GmbH hergestellten Fahrzeugen der genannte Filter fehlt.
Aus diesem Grund entzieht sie für diese Kfz die Betriebserlaubnis. Auch eine vom Geschäftsführer X
der A-GmbH beantragte Ausnahmegenehmigung für die bereits ohne den zusätzlichen Filter in Fertigung
befindlichen Kfz wird von der Behörde am selben Tag zurückgewiesen.
X ist empört, weil er die neue Vorschrift aus mehreren Gründen für verfassungswidrig hält. Zunächst
sei das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag nicht ordnungsgemäß verlaufen. Zudem verstoße das
Gesetz gegen das verfassungsrechtlich garantierte Rückwirkungsverbot. Zum einen könne die AGmbH
150 Fahrzeuge, die sie zwischen dem 2.1.2005 und dem 7.2.2005 hergestellt habe, nun nicht
mehr verkaufen oder müsse sie umrüsten, was je 1.000 € koste. Des Weiteren könne sie 100 weitere
Fahrzeuge, deren Fertigung schon vor dem 7.2. begonnen habe und sich bis zum 27.2. hinzöge, erst
nachträglich umrüsten, was Kosten von je 750 € mit sich bringe. Für Fahrzeuge mit Herstellungsdatum
ab dem 28.2. könne sie zwar die Konstruktion im Hinblick auf den Einbau zusätzlicher Filter ändern,
aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten von 500 € pro Fahrzeug jedoch ihre Lieferverbindlichkeiten
über 100 Fahrzeuge zum Ursprungspreis nicht erfüllen. Gleichzeitig sieht X in der Regelung
einen Eingriff in die Berufsfreiheit, denn die GmbH habe erst kürzlich ihren Betrieb aufgenommen
und könne sich angesichts der gerade erst getätigten hohen Investitionen keine zusätzliche Ausgabe in
der genannten Größenordnung leisten. Falls sie eine solche Belastung stemmen müsste, würde die AGmbH
daher „pleite gehen“. Insofern käme die Vorschrift einem Berufsverbot gleich. Außerdem ist X
der Ansicht, das Gesetz greife in unzulässiger Weise in das Eigentumsrecht der GmbH ein.
Der von X im Namen der A-GmbH beantragte einstweilige Rechtsschutz bleibt erfolglos. Der entsprechende
Beschluss der letzten fachgerichtlichen Instanz geht ihm am 14.3.2005 zu. X lässt sich die
Sache noch einmal durch den Kopf gehen und erhebt am 18.4.2005 namens der A-GmbH per Fax
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Hat die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg?
Europarecht ist
nicht zu prüfen. |
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trixi2006 Newbie


Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 16 März 2006 - 13:13:02 Titel: |
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gibt's hier keinen der die gleiche hausarbeit schreibt?
oder jemanden der ein paar anregungen für mich hat?
wäre wirklich dankbar für jeden tip !!!!!!!!! |
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trixi2006 Newbie


Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 24 März 2006 - 00:21:29 Titel: |
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hätte ne ganz wichtige frage: war das gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß? im sv wird ja nur das verfahren im bundestag gerügt. wurde der bundestag überhaupt beteiligt? ist wirklich komisch, besonders wenn man sich die fristen ansieht.
vor allem wenn nicht, bedeutet das ein hilfsgutachten....
bitte, bitte helft mir weiter |
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Pandur Moderator


 Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 849
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trixi2006 Newbie


Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 24 März 2006 - 12:07:35 Titel: |
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ist leider ne andere hausarbeit
aber trotzdem vielen dank!!! |
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