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Mellie Newbie


Anmeldungsdatum: 24.02.2006 Beiträge: 17 Wohnort: Konstanz
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Verfasst am: 16 März 2006 - 17:42:21 Titel: Widerrufsausschluß im Darehensvertrag |
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Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, dass mir irgendjemand von euch weiterhelfen kann.
Wie verhält es sich, wenn in einem Darlehensvertrag eine Sonderbestimmung aufgenommen wurde, die einen Widerruf ausschließt?
Und der Darlehnsnehmer dies zur Kenntnis genommen hat und den Vertrag unterschrieben hat.
Da muss man doch zuerst prüfen, ob das eine AGB darstellt und diese wirksamer Vertragsbestandteil geworden ist. §§ 309, 308 stehen nicht entgegen auch § 307 II ist nicht einschlägig, so dass ich doch auf den allgemeinen § 307 BGB zurückgreifen muss, oder?
Ich weiß aber nicht genau, wie ich eine unangemessene Benachteiligung durch die Aufnahme des Widerrufausschlusses begründen soll... Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen? Oder hat jemand einen Literaturnachweis? Im Palandt steht nämlich nicht wirklich was dazu, wie es sich bei einem Widerrufausschlusses verhält.
Freue mich über jede Hilfe... |
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Pandur Moderator


 Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 849
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Verfasst am: 16 März 2006 - 19:11:13 Titel: |
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Handelt es sich um einen Verbraucherdahlehnvertrag? Dann könnte ein Widerrufsrecht nach den § 355 bestehen. Sorry hab kein Gesetz zur Hand, mag mit dem Paragraphen auch völlig daneben liegen.
Schau mal hinter die §§ 488ff. BGb zum Thema Widerrufsrecht. Prüf ob eins besteht. Wenn ja, dann finde die Norm, die sagt, abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers sind unzulässig. Das ist unabhängig von den AGB.
Über Feedback freue ich mich immer.
Pandur |
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Recht komisch Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.07.2005 Beiträge: 1956 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 16 März 2006 - 21:54:35 Titel: |
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§ 506 ordnet grundsätzlich an, daß von ua § 495 nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Bis 30.6.2005 waren noch begrenzt anderweitige Gestaltungen möglich. |
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