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BarryWhite Newbie


 Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 02 Apr 2006 - 17:35:14 Titel: Teilleistungserwerb, nun nach neuer Prüfungsordnung? |
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Hallo Freunde,
mein Studienbeginn ist das SS 2002.
Habe zum SoSe 2005 die große StrafR Hausarbeit bestanden. Nur nach meiner (noch) aktuellen PrüfO, die da lautet:
Zitat: |
§ 20 (4)
Die Teilleistungen Hausarbeit und Aufsichtsarbeit für jede Übung können nach Wahl der Studierenden entweder in demselben Semester oder in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Semestern erbracht werden. Wird, aus welchem Grund auch immer, die jeweils zweite Leistung für einen Schein nicht in dem Semester erbracht, das unmittelbar auf das Semester der ersten Teilleistung folgt, verfällt die erste Teilleistung. |
Da diese Prüfungsordnung aber soweit ich das verstanden habe nur noch für die Fälle gilt, in denen ein Prüfungstermin zum 1. StaatsEx bis September 2006 erfolgt, müsste doch eigentlich schon die neue Prüfungsordnung für mich gelten, oder?
Zitat: |
Sie unterliegen dem neuen Recht (JAG 2004) erstmals im Prüfungstermin März 2007. |
In der Fassung für Studienbeginner ab WS 03/04 oder später lautet der betreffende §§ wie folgt:
Zitat: |
§ 22 Fortgeschrittenenscheine
(1) Die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen der Pflichtmodule im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht zum Erwerb eines Fortgeschrittenenscheins setzt voraus, dass je eine Hausarbeit und je eine Klausur mit mindestens ?ausreichend? bewertet wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 c JAG). |
Demnzufolge dürften Teilleistungen ja nicht verfallen, wie in der alten Prüfungsordnung, oder?
Würde sich nichts an den Studienordnungen ändern, wäre meine Hausarbeit ja nun verfallen.
Weiß vielleicht jemand Bescheid, ob ich nicht schon zum Ende des SoSe 06 die Klausur im Strafrecht groß schreiben kann und den Fortgeschrittenen Schein doch noch mit meiner alten Hausarbeit erwerben kann? Ansonsten müsste ich jetzt in 1 Woche noch eine große StrafR Hausarbeit schreiben.
Für Informationen bedanke ich mich recht herzlich.
Meine Studienberatung hat erst wieder am Mittwoch geöffnet, leider wüsste ich das alles schon gerne morgen, damit ich noch etwas für StrafR tun könnte. |
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alphamale Junior Member


Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 87
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BarryWhite Newbie


 Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 02 Apr 2006 - 18:22:11 Titel: |
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hey ist ja witzig!
Wies aussieht, werde ich die HA jetzt zwar schreiben, aber eigentlich würde es mich stark beruhigen, zu wissen, dass meine HA vom Prittwitz nicht verfällt...
Zur Not geh ich am Mittwoch zur Studienberatung und stell die Infos dann hier ein.
Bis dahin heißts halt StrafR lernen :/ |
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alphamale Junior Member


Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 02 Apr 2006 - 18:23:59 Titel: |
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ist da morgen keiner bei der studienberatung in ffm? |
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BarryWhite Newbie


 Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 25
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alphamale Junior Member


Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 02 Apr 2006 - 19:03:52 Titel: |
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des ist mies
hoffentlich kann hier uns jemand weiterhelfen.
würde auf jeden fall das gewissen beruhigen. |
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BarryWhite Newbie


 Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 02 Apr 2006 - 19:12:29 Titel: |
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Um was gehts bei dir genau? Was hast du bestanden, das zu verfallen droht? |
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alphamale Junior Member


Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 02 Apr 2006 - 19:27:55 Titel: |
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bei mir ist es baurecht |
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alphamale Junior Member


Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 03 Apr 2006 - 08:46:09 Titel: |
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hallo barrywhite,
hab grad jemand bei der studienberatung erreicht.
momentan verfallen bei uns die teilleistungen noch bis ws 06/07.
erst ab dem ss 07 haben wir auch die neue regelung.
tja, dann heisst es jetzt wohl noch mal ranklotzen und hausarbeit schreiben.
gruß
alphamale |
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BarryWhite Newbie


 Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 03 Apr 2006 - 11:59:42 Titel: |
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Aber das ist doch Schwachsinn!
Wie wärs so: Du/Ich schreibst jetzt die Klausur und hast dann erstmal beide Teilleistungen bestanden.
Nachdem dann die neue PrüfO für uns auch gilt, gehn wir einfach zu einem der Leistungssteller (entweder dem Prof. der HA oder dem der Klausur) und wollen den großen Schhein.
Dürfte doch kein Problem sein, dann, oder? Es sei denn, du willst zum SS 2007 schon ins Examen, dann würde es logischerweise nicht reichen :/ |
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