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spring17 Newbie


Anmeldungsdatum: 14.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14 Apr 2006 - 18:15:10 Titel: Bewertung meines Zeugnisses? |
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Hallo,
ich habe gestern mein Zeugnis bekommen und tue mich ein wenig schwer, die Formulierung einzuschätzen. Versprochen wurde mir ein außerordentlich gutes Zeugnis... Vielleicht kann mir jm. von Euch helfen?:
... Wir waren mit den Leistungen von Frau xx außerordentlich (muss da stets oder immer dabei stehen?) zufrieden. Sie zeichnete sich während ihrer Tätigkeit für unser Unternehmen durch stets vorbildliches Engagement aus.
Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig und erfolgreich (stets, immer?) mit großer Motivation und Identifikation für ihr umfangreiches Tätigkeitsfeld. Sie verfügte über gutes Fachwissen und arbeitete dabei sehr gewissenhaft und sorgfältig. Auch unter Termindruck behielt sie die Übersicht und verlor das angestrebte Ziel nicht aus den Augen. ...
Besonders den letzten Satz kann ich nicht einschätzen...
Eher Gesamtnote 2 als 1, oder?
Vielen Dank für eine Antwort bereits jetzt schon!
spring17 |
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Griseldis Newbie


Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 14 Apr 2006 - 20:07:57 Titel: |
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Also ich hatte das gleiche Problem auch mal und mir hat das dann ne Kollegin so erklärt...
zur vollen Zufriedenheit - 3
zur vollsten Zufriedenheit - 2
stets zur vollsten Zufriedenheit - 1
Ich weis nicht wie das außerordentliche gewertet wird. Anhören tut sich immer sehr viel gut aber die Bedeutung kann aber auch anders sein. Würde auch eher auf 2 tippen bei dir. |
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Angie Senior Member


Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 525
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Verfasst am: 18 Apr 2006 - 16:14:50 Titel: |
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Ich würde das Zeugnis als 2+ werten.
"mit den Leistungen außerordentlich zufrieden" ist meines Erachtens eine 1 (entspricht "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" - "stets außerordnetlich" hätte ich noch nie gelesen )
Die restlichen Formulierungen sind in meinen Augen als "gut" zu werten. Den letzten Satz habe ich so noch nicht gelesen... ist aber meiner Ansicht nach keine "Geheimcode"-Formulierung, sondern wohl eher firmenspezifische Ausdrucksweise
Ich denke, das Zeugnis kannst Du so lassen. Ein Zeugnis von 2+ auf 1 ändern zu lassen, ist zum einen überaus problematisch (Beweislast!), zum anderen ist ein 2+Zeugnis oft glaubwürdiger als ein 1er-Zeugnis... |
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spring17 Newbie


Anmeldungsdatum: 14.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 18 Apr 2006 - 21:25:41 Titel: |
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Super! Ja, das stimmt wahrscheinlich. Vielen Dank für die Antworten!
LG
spring17 |
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schwarze-witwe Newbie


Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 21 Apr 2006 - 19:29:43 Titel: |
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| Ich kenn mich da ja nich wirklich aus, ich bin aber über die "übertragenen" Aufgaben gestolpert. Hört sich so an also du nur die Sachen gemacht hast die die auch übertragen wurden |
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Angie Senior Member


Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 525
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Verfasst am: 22 Apr 2006 - 20:35:24 Titel: |
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Soweit ich weiß, ist die Formulierung "die ihm/ihr übertragenen Aufgaben" völlig normal in Zeugnissen...
Man darf ja auch seinen Kompetenzbereich nicht überschreiten  |
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lisbeth Senior Member


 Anmeldungsdatum: 15.04.2006 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 23 Apr 2006 - 17:26:47 Titel: |
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Hi,
gibt´s da wirklich sowas wie einen richtigen Schlüssel, wie man welche Formulierung auszulegen hat? Ich glaube eher nicht oder nicht mehr.
Vor allem - ich habe ja schon viele Praktika hinter mir und von denen, die mir dann eine Bescheinigung mit verbaler Beurteilung geschrieben haben, kann ich bestimmt nicht behaupten, dass die da irgendwann mal sich theoretisch damit befasst hätten. |
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