Chengke Zhang Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2006 Beiträge: 14 Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am: 03 Mai 2006 - 20:20:38 Titel: über OLG und BGH |
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Hallo, können Jemanden von Ihnene mir sagen, was macht eingentlich OLG und BGH?
Zuletzt bearbeitet von Chengke Zhang am 03 Mai 2006 - 20:28:58, insgesamt einmal bearbeitet |
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Thali1 Full Member


Anmeldungsdatum: 24.02.2006 Beiträge: 314 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 06 Mai 2006 - 17:36:58 Titel: OLG u.a. |
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Hallo,
das Amtsgericht ist die erste Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die sich ausschließlich mit Zivilrecht und Strafrecht befaßt und die den mit Abstand größten Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit darstellt. Die zweite Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht, dann kommt das Oberlandesgericht und dann der Bundesgerichtshof in Karsruhe. Der BGH ist dabei das höchste Rechtsmittel-, bzw. Revisionsgericht.
Über diesem steht nur noch das Bundesverfassungsgericht, das sich auch in Karlsruhe befindet und eine Doppelfunktion als Gericht und oberstes Verfassungsorgan des Bundes hat. Das BVG steht auch über den anderen Gerichtszweigen.
Rein quantitativ gesehen ist der Anteil des BVG am gesamten Gerichtswesen sehr gering, da es nur 16 Richter und, wie gesagt, eine sehr spezielle Aufgabenstellung hat. Es ist in erster Linie für Streitigkeiten zwischen anderen Verfassungsorganen zuständig und für die Entscheidung individueller Verfassungsbechwerden, die jedoch zu über 96% aller Fälle wegen sog. Unzulässigkeit gar nicht zur Entscheidung angenommen werden.
Qualitativ gesehen hat das BVG jedoch einen enormen Einfluß, da seine Entscheidungen oft eine sehr lange Bindungswirkung erreichen und von der gesetzgebenden Gewalt oft antezipierend berücksichtigt werden.
Andere Gerichtszweige neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit. Hier ist ein dreistufiger Gerichtsaufbau üblich, z.B. Verwaltungsgericht, Landesverwaltungsgericht (heißt in machen Ländern auch Verwaltungsgerichtshof), Bundesverwaltungsgericht.
Dann gibt es noch die Landesverfassungsgerichte, die in manchen Ländern, glaube ich, auch Staatsgerichtshof heißen.
Rechtsquellen: Art. 92 ff. Grundgesetz, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Gerichtsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz.
So, jetzt ist mal ein Überblick da... |
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