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Ann@ Newbie


Anmeldungsdatum: 15.06.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 28 Jun 2006 - 09:06:11 Titel: BAföG -> Leistungsnachweis ab dem 5. Semester |
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Meines Wissens muss man gegenüber dem BAföG-Amt, wenn man BAföG bezieht, Ende des vierten Semesters einen Leistungsnachweis vorlegen.
Da ich recht spät nachgerückt bin ist es mir somit nicht möglich die Leistungsnachweise, die man in unserem Studiengang erwerben soll, zu erbringen.
Meine Frage: Gibt es denn für Nachrücker nicht eine bestimmte Regelung?
An und für sich müsste es die doch geben.
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Ich habe eine Bitte an Euch.
-> Falls ihr dazu etwas genaueres wisst, postet das bitte hier.
Ich brauche diese Informationen ...
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hcshcs Newbie


Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 47
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Verfasst am: 28 Jun 2006 - 19:34:55 Titel: |
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was meinst du wofür das wohl gemacht ist? damit zettel bedruckt werden und sonst für nichts? |
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kiwi_if Inaktiver Account

Anmeldungsdatum: 02.08.2005 Beiträge: 1113
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Verfasst am: 28 Jun 2006 - 19:46:08 Titel: |
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was meinst du mit "nachrücker"? du bist noch nicht im 4. semester oder diu hast einfach die ersten beiden semester gegammelt?
diese regelung dient einfach dazu, das man auch wirklich studiert und nicht einfach mal so bafög aus guter laune heraus 5 jahre fleissig abgreift. ein semester kann man maximal verlängern (also das bafög im grundstudium auch noch für das 5. semester gezahlt wird), allerdings braucht man dafür einen schriebs vom prof in dem steht, das der prof denkt, das du das studium schaffst. |
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Box Senior Member


Anmeldungsdatum: 29.12.2005 Beiträge: 1002
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Verfasst am: 28 Jun 2006 - 19:56:35 Titel: |
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Ein ärztliches Attest reicht auch. Wegen psych. Krankheit z.B. oder wenn Du in der Fachschaft viel geholfen hast. Aber 1 Semester Verlängerung ist glaube ich maximum. |
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Ann@ Newbie


Anmeldungsdatum: 15.06.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 22 Jul 2006 - 18:38:36 Titel: BAföG |
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Ich wollte doch nur mal fragen, ob jemand unter euch diesbezüglich mehr weiss.
Mir wurde nämlich mal gesagt (ZSB an meine Uni), dass es für Nachrücker eine Ausnahmeregelung geben soll. |
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kiwi_if Inaktiver Account

Anmeldungsdatum: 02.08.2005 Beiträge: 1113
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Verfasst am: 23 Jul 2006 - 09:55:23 Titel: |
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kannst du mal erklären, was du mit nachrücker meinst????? |
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DerDommi Senior Member


Anmeldungsdatum: 25.07.2005 Beiträge: 1195
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Verfasst am: 23 Jul 2006 - 14:33:57 Titel: |
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was heißt denn nachrücker? wenn das bedeutet, dass du den Zulassungsbescheid später bekommen hast (aber noch vor Vorlesungsbeginn), dann ist das doch kein Grund, dass du die Scheine nicht geholt hast. Die Ausrede zieht nicht. |
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Ann@ Newbie


Anmeldungsdatum: 15.06.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 23 Jul 2006 - 15:18:22 Titel: |
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-> Ich habe meine Zulassung erst zwei Monate später durch ein Losverfahren bekommen.  |
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DerDommi Senior Member


Anmeldungsdatum: 25.07.2005 Beiträge: 1195
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Verfasst am: 23 Jul 2006 - 16:05:45 Titel: |
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was heißt zwei Monate später? Nach Vorlesungsbeginn oder zwei Monate später als die anderen die Zusagen bekommen haben? Wann kam die Zusage, in welchem Monat? |
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Ann@ Newbie


Anmeldungsdatum: 15.06.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 23 Jul 2006 - 19:15:03 Titel: |
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-> Zwei Monate nach dem Vorlesungsbeginn (Dezember). |
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