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Winni Puh Newbie


Anmeldungsdatum: 02.08.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 02 Aug 2006 - 16:01:39 Titel: Hausarbeit Strafrecht "Paketbombe" |
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SV gelöscht von Pandur - Bitte Regeln beachten
Ich hoffe es kann mir jemand bei dieser Hausarbeit wieterhelfen, ja vielleicht sogar eine Lösungsskizze erstellen!
Ich bin gerade dabei die Strafbarkeit des A bezüglich des Mordes an X gem. §§211,212 StGB zu prüfen.
Prüfe ich die niederen Beweggründe (hier: Rache) schon im objektiven Tatbestand?
Bitte helft mir weiter! |
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Katz Newbie


Anmeldungsdatum: 30.07.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 02 Aug 2006 - 16:26:14 Titel: |
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Du muß darauf achten, ob das Mordmerkmal obj. oder subj. ist.
Aufbaumöglichkeit wäre auch :
I. Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Qualifikation
- Niedrige Beweggründe : dazu solltest du auf jeden Fall nach Urteilen
suchen, ob die Rache am Tod des eigenen Kindes wirklich ein solcher
ist.
- Prüf auch mal Heimtücke. Immerhin konnte X nicht mit den Angriff
rechnen. Heimtücke ist das Ausnutzen der Arg-u.Wehrlosigkeit in
feindlicher Willensrichtigung. Da diese Definition aber zu weit reicht,
muß sie eingeschränkt werden. Zu der Frage, wie das zu erfolgen hat,
werden mehrere Ansichten vertreten. |
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Discokandi Senior Member


Anmeldungsdatum: 29.06.2006 Beiträge: 587
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Verfasst am: 02 Aug 2006 - 16:41:15 Titel: Re: Hausarbeit Strafrecht "Paketbombe" |
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| Winni Puh hat folgendes geschrieben: |
Ich hoffe es kann mir jemand bei dieser Hausarbeit wieterhelfen, ja vielleicht sogar eine Lösungsskizze erstellen!
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wie meinst du das? hälst du es nicht für sinnvoller, die lösung selbst zu erstellen? |
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Milla Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06 Sep 2006 - 19:20:27 Titel: Re: Hausarbeit Strafrecht "Paketbombe" |
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| Discokandi hat folgendes geschrieben: |
| Winni Puh hat folgendes geschrieben: |
Ich hoffe es kann mir jemand bei dieser Hausarbeit wieterhelfen, ja vielleicht sogar eine Lösungsskizze erstellen!
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wie meinst du das? hälst du es nicht für sinnvoller, die lösung selbst zu erstellen? |
Ich denke mal er sucht Ansätze zur Lösungsskizze
Ich sitze an der selben Hausarbeit, und komme bei der E nicht so recht weiter.
Vielleicht kann mir einer von euch helfen:
A will den X töten, da dieser der Tochter von A Drogen verschaffte, wodurch sie starb. Also legt A dem X eine Paketbombe vor die Tür, klingelt und geht schnell weg. Er denkt, dass X die Tür aufmachen wird. Es macht aber S (sekretärin des X) auf und will das Paket öffnen. Das sah E (Ehefrau des X), sie wusste auch vom Schicksal der Tochter des A und ahnte, dass das Paket eine Bombe enthielt. Da sie seit langer Zeit von X misshandelt wurde, wollte sie die Gelegenheit nutzen, also sagt sie der S, sie solle das Paket auf den Tisch des X ungeöffnet stehen lassen. (So dass X es aufmacht und stirbt). Kurz darauf macht X das Paket auf und stirbt.
Meine Frage nun: prüfe ich bei ihr Mord oder Totschlag durch Unterlassen? ?
E hatte auch vorherversucht sich von X zu trennen, ist aber aus Angst vor ihm wieder zurück. Seitdem hatte sie sich trotz äußerst gewalttätiger Übergriffe, die mehrfach einen
Krankenhausaufenthalt notwendig machten, nicht mehr gewagt, Widerworte zu geben oder
gar Gegenwehr zu üben. Da X Kontakte zum kriminellen Milieu hat, hat E keine Hoffnung auf eine Strafanzeige, da er sie selbst aus dem Gefängnis heraus finden und fertig machen würde.
Bin für jeden Tip dankbar! |
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Milla Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06 Sep 2006 - 20:49:47 Titel: |
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Ehm kann mir denn keiner von den höheren Fachsemestern einen Tip geben?  |
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Recht komisch Senior Member


 Anmeldungsdatum: 22.07.2005 Beiträge: 1956 Wohnort: Ruhrgebiet
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Milla Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06 Sep 2006 - 21:36:31 Titel: |
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Lieben Dank für den Hinweis und die Fälle, Recht Komisch (toller Nick by the way )!
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