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Cheerlady Full Member

Anmeldungsdatum: 23.07.2005 Beiträge: 58
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Verfasst am: 09 Sep 2006 - 09:39:11 Titel: Nach der Ausbildung arbeitslos melden |
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Hallo,
in der Berufsschule wurde uns gesagt das wir nun mal langsam in unseren Betrieben fragen sollen ob wir übernommen werden (hab im Winter Prüfung) da, man sich irgendwie drei monate bevor der Ausbildungsvertrag endet, beim arbeitsamt arbeitssuchend melden muss und dann irgendwie arbeitslos , wenn man keinen neuen vertrag unterschrieben hat. Ich möchte das mal denmächst in der Personalabteilung ansprechen. Ich weiss jetzt nicht ob das auch so stimmt wie das der Lehrer gesagt hat. Gibt es das auch irgendwie offiziell vom Arbeitsamt oder so? Ich möchte mich da nämlich auch nicht blamieren wenn das dann irgendwie nicht so ist oder die Bedingungen doch anders sind.
LG |
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frank12 Gesperrter User

Anmeldungsdatum: 01.06.2005 Beiträge: 833 Wohnort: Frankenthal
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Verfasst am: 09 Sep 2006 - 09:49:26 Titel: |
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Hallo,
ja ich habe mit einem Berater von der AA gesprochen und der hat mir gesagt ich soll mich 3 Monate vor meiner Abschlußprüfung arbeitslos melden. |
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Maik-81 Senior Member

Anmeldungsdatum: 14.05.2006 Beiträge: 895 Wohnort: 48683 Ahaus/NRW
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Verfasst am: 09 Sep 2006 - 10:45:56 Titel: |
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| ich weiß ja nicht wie groß der betrieb ist, aber nastatt in der personalabt würd ich deinen chef oder abt leiter fragen... |
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Binica Senior Member

Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 294 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 09 Sep 2006 - 11:06:37 Titel: |
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| Ja man muss sich 3 Monate vorher arbeitssuchen/arbeitslos melden,ansonsten bekommt man dann nämlich auch Abzüge, wenn man nicht rechtzeitig da war. |
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Cheerlady Full Member

Anmeldungsdatum: 23.07.2005 Beiträge: 58
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Verfasst am: 09 Sep 2006 - 13:19:49 Titel: |
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Ja das stimmt mit den 3 Monaten, das weiss ich ja. Aber meine Frage war eigentlich wo das geschrieben steht, ich meine, das muss doch irgendwo festgehalten werden. Ich brauchen eigentlich nur was offizielles was ich meinem Chef dann vorlegen kann und wo das auch genau drin steht. Nich das ich das dann irgendwie falsch dem erzähle. Weiß eventuell jemand wo das schriftlich festgehalten ist?
Dnke  |
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Penelope5008 Full Member

Anmeldungsdatum: 25.06.2005 Beiträge: 86 Wohnort: Trier
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Verfasst am: 09 Sep 2006 - 17:32:17 Titel: |
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| Ich habe mich 1 Woche vor meiner mündlichen Abschlussprüfung arbeitslos gemeldet. Hatte keine Probleme und auch keine Abzüge. |
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Ebichu Full Member

 Anmeldungsdatum: 25.06.2006 Beiträge: 99
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Angie Senior Member

Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 10 Sep 2006 - 12:17:09 Titel: |
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Wenn Du weißt, dass Du nicht übernommen wirst, musst Du Dich drei Monate vor der Abschlußprüfung arbeitsSUCHEND melden; kurz vor der Abschlußprüfung meldest Du Dich dann arbeitsLOS (sofern Du bis dahin keine neue Stelle gefunden hast).
Im Übrigen ist die Frage alles andere als blamabel, die meisten Azubis wissen das nämlich nicht und melden sich erst nach der Ausbildung arbeitslos. Häufig kommt man damit durch, je nach Sachbearbeiter kann es allerdings Probleme geben.
Ca. drei Monate vor der Abschlußprüfung solltest Du somit beim zuständigen Arbeitsamt anrufen und direkt einen Termin ausmachen!
Ich habe auch selbst schon erlebt, dass einem im Arbeitsamt-Callcenter gesagt wurde, bei Auszubildenden sei eine Meldung als Arbeitssuchender nicht nötig... diese Auskunft ist aber meines Wissens nicht korrekt. Also direkt Termin vereinbaren! |
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KekimaN Junior Member

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 35 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 30 Okt 2008 - 16:25:26 Titel: |
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Keine Sorge. Für normale (betriebliche) Ausbildungen gilt die konkrete 3-Monats-Regelung nicht.
"Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen besteht zwar keine Meldepflicht, jedoch wird Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, die frühzeitige Meldung empfohlen."
Quelle: Arbeitsagentur |
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faiblesse Senior Member

 Anmeldungsdatum: 14.06.2005 Beiträge: 1919 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 30 Okt 2008 - 17:31:13 Titel: |
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Es richtig, dass man sich am Ende der Ausbildung nicht 3 Monate vorher arbeitssuchend melden muss.
Diese 3 Monate gelten auch nur, wenn man frühzeitig weiß, dass man arbeitslos wird., z.B. bei einem befristeten Arbeitsvertrag.
Wenn man aber weiß, dass man nicht übernommen wird, macht es schon Sinn sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, um Hilfe vom Arbeitsamt bei der Jobsuche zu finden. Wobei die meiner Erfahrung nach nicht wirklich hilfreich sind..
Arbeitslos muss man sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit melden. _________________ Es ist besser, etwas zu bereuen was man getan hat, als etwas was man nicht getan hat. |
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