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client Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004 Beiträge: 2
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Verfasst am: 15 Nov 2004 - 14:38:21 Titel: Nachbarin beleidigt... |
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Hallo!
hab da eine Frage und zwar folgende:
meine Nachbarin hatte mich angerufen, weil wir angeblich wieder mal zu laut tobben ... Ich hab der gesagt , die soll mal bitte nicht jedesmal die klappe aufreissen... jetzt will die wegen Beleidigung zum rechtsanwalt gehen. was kann der rechtsanwalt machen ?
was kann mich den erwarten ??? |
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Ratschlag. Gast
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Verfasst am: 15 Nov 2004 - 17:27:14 Titel: |
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Dich erwartet allenfalls eine kleine Geldstrafe. Der Staatsanwalt wird sich jedenfalls nicht für so eine dämliche Kleinigkeit interessieren. Ich würde das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Die beleidigte Leberwurst könnte die Sache auch im Privatklageverfahren verfolgen, wenn sie besonders bissig ist.
Im Grunde kannst Du erstmal durchatmen. Wenn Du einen Richter milde stimmen willst, entschuldigst Du Dich schriftlich. (Bedauere Vorfall, ist mir so rausgerutscht, verstehe Ihre Position, wird nicht wieder vorkommen blablabla.) |
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client Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16 Nov 2004 - 10:22:22 Titel: |
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eine kleine geldstrafe :
das sind bestimmt 200 euro +- oder ? |
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Gast
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Verfasst am: 20 Nov 2004 - 18:54:02 Titel: |
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die solls maul halten ....
nur wenn sie nicht gescheit Wortfilter wird und nicht laut schreien kann ist das doch nicht dein problem oder ? |
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frendel176 Gast
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Verfasst am: 20 Nov 2004 - 23:22:32 Titel: |
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Lieber Ratsuchender,
der Anwalt wird Dir erstmal drohen und Dich auffordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Gleichzeitig wird er Dir hierfür als eigentliche Strafe seine Gebühren ca. 400,00 € inkl. Mwst. in Rechnung stellen.
Unterschreibst Du das, was ein Fehler wäre, hast Du die Beleidigung anerkannt und der Anwalt wird von Dir dann mit großer Wahrscheinlichkeit ein Schmerzensgeld verlangen.
Besser Du lässt es auf ein Strafverfahren ankommen. Das offizielle Verfahren wird mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt werden und die Gegenseite auf den Privatklageweg verwiesen.
Etwas anderes gilt, wenn Du bereits in der Vergangenheit einschlägig aufgefallen bist.
Das Privatklageverfahren wird dann gegen eine kleine Geldauflage eingestellt und Du sparst die teuren Anwaltskosten.
Du wirst mit Sicherheit nicht vorbestraft in dem Sinne, dass der Vorfall in einem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen wird.
Gruß Grendel |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2004 - 21:02:41 Titel: |
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| Aussage gegen Aussage ..... In dubio pro reo ! |
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Buckeleidechs Newbie


 Anmeldungsdatum: 22.11.2004 Beiträge: 7 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 24 Nov 2004 - 21:19:11 Titel: |
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"...die soll mal bitte nicht jedesmal die klappe aufreissen..."
Ich kann hieran ehrlich gesagt noch keine Beleidigung erkennen, wenn das wirklich alles ist was Du gesagt hast, kann sie Dir gar nichts. Wenn Du sie natürlich mit "du blöde ********" beschimpft hast, dann darf sie sich beleidigt fühlen und ggfls. zum Anwalt rennen, wenn ihr langweilig ist.
"Klappe" und "aufreissen" ist doch noch keine Beleidigung! Wäre ja noch schöner, dann kann man ja bald gar nichts mehr sagen
Gruss
Buckeleidechs _________________ Ist doch alles gar nicht so schwer! |
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Damianator Gast
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Verfasst am: 17 Dez 2004 - 22:23:58 Titel: Rausreden |
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Hi, wenn die Alte nur alleine war. Rede Dich doch einfach damit raus irgend was anderes gesagt zu haben. Immerhin hat sie doch keine Zeugen und im Treppenhaus hallt es sowieso. Da kann man doch auch mal was missverstehen. Also unterschreiben würde ich erst etwas wenn die Hölle zugefriert. Und entschuldigen kannst Du dich nur unter vier Augen das währe nämlich sowas wie ein schuldeingstendniss.
Also viel Glück weiterhin... |
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