Kündigungsfrist? Vollzeit auf Teilzeit
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zweitausendsechs Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13 Nov 2006 - 15:39:01 Titel: Kündigungsfrist? Vollzeit auf Teilzeit |
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Hallo zusammen,
ich habe ein dringendes Anliegen. Mein Chef hat mir bereits letzte Woche mündlich die Kündigung ausgesprochen, er will das heute schriftlich nachholen. Ich habe seit 01.11.04 - 15.08.06 als Vollzeitkraft hier gearbeitet, das Anstellungsverhältnis ging mit einem Teilzeitvertrag ab 15.08. nahtlos bis zum heutigen Zeitpunkt über. Jetzt geht es um die Kündigungsfrist...
Ich habe eben in meinem aktuellen Vertrag nachgeschaut, da stet der passus mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Allerdings bin ich jetzt beim neuen Vertrag auch über die Probezeitgestoßen, die für 6 Monaten ausgesprochen wird, in dieser ist die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Ein Stück weit muß ich mir da an die eigene Nase fassen, da ich dies schlichtweg überlesen habe.
Jetzt ist die Frage, kann er denn davon überhaupt gebrauch machen, da ich ja eigentlich seit 2004 in dem Betrieb bin und man meines Wissens nach nur eine Probezeit am Anfang einer Beschääftigung ausmachen kann, oder kostet mich jetzt dieser passus jetzt die restzeit? |
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keandra Full Member


Anmeldungsdatum: 04.05.2006 Beiträge: 471
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Verfasst am: 13 Nov 2006 - 16:08:52 Titel: |
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Die neue Probezeit gilt nur, wenn sich der Betrieb in seiner Form geändert hat (z.B. Übernahme durch Nachfolgerfirma, Neugründung, Umfimierung usw.).
Ist die Firma die gleiche Firma bei der Du schon seit Jahren beschäftigt bist, gilt die Probezeit für Dich nicht. Probezeit gibt es nur, wenn eine von beiden Parteien neu hinzugekommen ist, um das Miteinander zu "probieren". Bei Dir hat sich lediglich nur die Arbeitszeit und der Verdienst geändert.
Also keine Sorge. Es wird wohl einfach nur ein Standard-Passus im Standard-Arbeitsvertrag sein. Ich schätze mal, man hat ihn einfach vergessen zu streichen, so wie Du ihn einfach überlesen hast.
Ich denke mal, wenn Du Dir nichts zu schulden hast kommen lassen, wird auch niemand diesem Passus weitere Beachtung schenken. Warte also erstmal ab, was in der Kündigung steht. |
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zweitausendsechs Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13 Nov 2006 - 16:18:06 Titel: |
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oha, da sind wir schon beim nächsten problem...
die firma hat sich in der tat verändert, aber schon früher gab es die umfirmierung, muß mir zuhause mal den alten vertrag raussuchen, wann der war...
der chef hat vor paar tagen gemeint, das eigentlich die kündigungsfrist 2 wochen beträgt, er sagt mir noch bescheid ob wir dennoch 4 machen...
also das wird noch ein heikles ding, aber danke schon mal für die antwort.
wenn die sich sträuben und mir die 2 wochen aufs auge drücken wollen wär der nächste schritt, arbeitsgericht? |
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zweitausendsechs Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13 Nov 2006 - 21:15:44 Titel: |
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Wieder mal Neuigkeiten:
ich habe noch resturlaub von 10,7 tagen. den wollte ich ursprünglich nehmen, chef hat mir dann ein angebot gemacht 4 tage zu nehmen und das ich zum 1.12. aufhören soll.
dann bekomme ich auch ein gutes zeugnis!!!
er bezieht sich auf die umfirmierung, wo ich einen neuen vertrag unterschrieben habe, der jedoch auf den 30.1.06 datiert ist und ich hab ihn darauf aufmerksam gemacht das ja diese "fadenscheinige" probezeit dementsprechend auch schon vorbei wäre...
er will sich morgen nochmal mit seinem anwalt beraten. ferner hat er mir mündlich die kündigung am 6.11. ausgesprochen. aber das bringt ihn ja so oder so nichts, oder?
Jetzt zu meinen fragen: der passus im neuunterschriebenen teilzeit vertrag ist ungültig, oder?
wie kann ich denn 10,7 Tage "abfeiern"?
er wird mir folglich ein schlechtes arbeitszeugnis ausstellen, kann ich dem aus dem weg gehen? hab ich die möglichkeit dagegen vorzugehen? |
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Hundehuette Gesperrter User

 Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 1927 Wohnort: Düsseldorf, NRW, BRD, Europa, Erde (3. Planet im Sonnensystem), Milchstraße (irgendwo am Rand), ...
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Verfasst am: 13 Nov 2006 - 21:49:07 Titel: |
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Bin ich so blöd oder ist dein Chef so blöd.
Kündigungen MÜSSEN schriftlich ausgesprochen werden.
Es gelten die Kündigungsfristen in folgender Reihenfolge:
1. Tarifvertrag
2. Arbeitsvertrag
3. BGB (§ 622 ff.)
Ich würde freiwillig gar keinen Urlaub nehmen.
Gegen ein schlechtes Zeugnis kannst du vor dem Arbeitsgericht vorgehen.
Gegen eine schriftliche Kündigung auch, aber nur innerhalb von 3 Wochen.
Du brauchst dafür keinen Anwalt, und es kostet bis zur sogenannten Güteverhandlung nichts. |
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zweitausendsechs Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13 Nov 2006 - 21:54:00 Titel: |
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| Hundehuette hat folgendes geschrieben: |
Bin ich so blöd oder ist dein Chef so blöd.
Kündigungen MÜSSEN schriftlich ausgesprochen werden.
Es gelten die Kündigungsfristen in folgender Reihenfolge:
1. Tarifvertrag
2. Arbeitsvertrag
3. BGB (§ 622 ff.)
Ich würde freiwillig gar keinen Urlaub nehmen.
Gegen ein schlechtes Zeugnis kannst du vor dem Arbeitsgericht vorgehen.
Gegen eine schriftliche Kündigung auch, aber nur innerhalb von 3 Wochen.
Du brauchst dafür keinen Anwalt, und es kostet bis zur sogenannten Güteverhandlung nichts. |
die Frage kann ich Dir abnehmen... eher letzteres
Mir geht das gehörig auf den Geist, er dreht es so als wenn ich was "extra" will, ich will nicht mal "mehr" sondern nur das was mir zusteht... |
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Hundehuette Gesperrter User

 Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 1927 Wohnort: Düsseldorf, NRW, BRD, Europa, Erde (3. Planet im Sonnensystem), Milchstraße (irgendwo am Rand), ...
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Verfasst am: 13 Nov 2006 - 22:05:56 Titel: |
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Und das, was dir zusteht, solltest du dir auch holen.
Habe das auch schon mitgemacht. Alleine, ohne Anwalt.
Wenn ich dir helfen kann, schick mir eine PN. |
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keandra Full Member


Anmeldungsdatum: 04.05.2006 Beiträge: 471
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Verfasst am: 15 Nov 2006 - 11:06:02 Titel: |
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Dein Chef muss Dir die Kündigung schriftlich geben. Mündlich ist sie nicht wirksam!
Die Kündigungsfrist beginnt mit Erhalt der Kündigung zu laufen. Dein Arbeitgeber kann Dich nach BGB nur mit einer Frist von vier Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Deine zweiwöchige Kündigungsfrist ist spätestens sechs Monate nach der Umfimierung vorbei gewesen. Auch bei längeren "Probezeiten" verlängert sich die Kündigungsfrist nach sechs Monaten auf die Grundkündigungsfrist von vier Wochen. Bei längereren Probezeiten geht es lediglich um den vereinfachten Kündigungsgrund.
Das heißt, wenn Du die Kündigung nun bereits schriftlich vorliegen hast, kann er Dich nur zum 15.12.2006 kündigen. Hast Du die Kündigung immernoch nicht erhalten, dann erst zum 31.12.2006.
Die Frist zur Kündigungsschutzklage beginnt ebenfalls mit Erhalt der schriftlichen Kündigung zu laufen und beträgt drei Wochen. Sollte sich dein Chef nicht an die von mir genannten Termine halten, reich also sofort Kündigungsschutzklage ein.
Du brauchst keine Angst vor einem schlechten Arbeitszeugnis haben. Dieses darf er Dir nicht ausstellen, nur weil Du Klage gegen ihn einreichst und für deine Rechte kämpfst. Allein die Drohung ist schon eine Anzeige wert. Stellt er Dir ein schlechtes Zeugnis aus, kannst Du ihn ebenfalls mit rechtlichen Schritten zu einer neuen Ausstellung eines guten Zeugnisses zwingen.
10,7 Arbeitstage Urlaub kann man nicht als Urlaub nehmen. Es sind nur volle Arbeitstage abrechenbar. Wie bist Du denn an die 10,7 gekommen?
Wenn Du nicht alle Urlaubstage bis zur Beendigung deines Arbeitsverhältnisses nehmen kannst weil Du arbeiten kommen sollst, muss dein Arbeitgeber Dir für die restlichen Tage Urlaubsabgeltung zahlen.
Unabhängig davon solltest Du schonmal mit dem Arbeitsamt Verbindung aufnehmen, damit Dir keine Nachteile entstehen, da Du ja bereits mündlich über deine bevorstehende Kündigung informiert bist.
Mit Zugang der Kündigung ist es Pflicht sich beim Arbeitsamt zu melden und dein Arbeitgeber muss Dich für den Besuch beim Arbeitsamt freistellen. Gleiches gilt für die Arbeitsplatzsuche. |
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