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Tank83 Newbie


Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 19 Nov 2006 - 13:28:55 Titel: Ausbildungs-Abbruch irgendwo registriert? |
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Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es irgendwo registriert wird, falls man ne Ausbildung abbricht und eine andere anfangen möchte? |
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Hundehuette Gesperrter User

Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 1927 Wohnort: Düsseldorf, NRW, BRD, Europa, Erde (3. Planet im Sonnensystem), Milchstraße (irgendwo am Rand), ...
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Verfasst am: 19 Nov 2006 - 13:35:46 Titel: |
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Denk doch mal nach ...
... wo dein Ausbildungsverhältnis eingetragen war.
Bei der IHK.
Und wo ist vermerkt, dass du abgebrochen hast?
Bei der IHK. |
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Tank83 Newbie


Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 19 Nov 2006 - 13:56:54 Titel: ja, aber... |
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wenn man eine ausbildung in einem anderen bereich anfängt und in einem bezirk, der zu einer anderen ihk gehört?
wird das unternehmen, bei dem man sich für die 2. ausbildung bewirbt, vom ersten abbruch erfahren? |
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Hundehuette Gesperrter User

Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 1927 Wohnort: Düsseldorf, NRW, BRD, Europa, Erde (3. Planet im Sonnensystem), Milchstraße (irgendwo am Rand), ...
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Verfasst am: 19 Nov 2006 - 16:33:27 Titel: |
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Es kann sogar sein, dass du es angeben musst.
Und es gehört eigentlich in deinen Lebenslauf.
Wenn das rauskommt, kann es ein Grund zur (fristlosen) Kündigung sein. |
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Tank83 Newbie


Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 28 Nov 2006 - 19:51:23 Titel: ..ja, aber... |
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wie sieht es aus, wenn man die ausbildung bereits in der probezeit kündigt? |
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Voddy Senior Member


Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2409
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Verfasst am: 28 Nov 2006 - 20:44:21 Titel: |
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Du darfst nicht vergessen das du außerhalb der Probezeit auch nur aus bestimmten Gründen kündigen darfst.
Ich weiß nicht obs noch immer so ist früher war es die Aufgabe des Berufes dies bedeutete damals das du nicht erneut eine Ausbildung in diesem Berufsfeld machen durftest. Ist aber schon länger her als das bei mir akut war. Kommt natürlich auch auf den Grund an. |
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Tank83 Newbie


Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 29 Nov 2006 - 20:24:31 Titel: ja.. |
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aber wird es nun irgendwo vermekt, wenn ich in der probezeit abbreche? |
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Tank83 Newbie


Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 30 Nov 2006 - 12:18:48 Titel: bitte.... |
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antworten!
ist wirklich dringend! |
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mega1980 Full Member


Anmeldungsdatum: 16.08.2005 Beiträge: 110
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Verfasst am: 30 Nov 2006 - 13:35:53 Titel: |
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Hundehuette hat folgendes geschrieben: |
...Wenn das rauskommt, kann es ein Grund zur (fristlosen) Kündigung sein. |
Woher nimmst du das denn? Bloß weil ich mal eine Ausbildung abgebrochen hatte, kann mich mein neuer ausbildungsbetrieb kündigen? Da lohnt ja noch nicht mal der weg zum arbeitsgericht, weil solch eine kündigung nicht mal das papier wert wäre, auf dem sie stände.
Also zum Thema registrieren: Ja, die Kammern führe die Verzeichnisse der Ausbildungsverträge. WEnn ein Vertrag gekündigt wird, dann kommt - ausserhalb der Probezeit - erst einmal die Schlichtungsstelle der jew. Kammer auf den Plan.
Innerhalb der Probezeit kannst du ohne angabe von gründen kündigen, dann wirst du bei den Kammern wieder ausgetragen.
Nach der Probezeit kannst du nur aus besonderem Grund, Berufsausbildungsaufgabe oder andere Berufsausbildung kündigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Mal aus der Praxis, um deine Frage zu beantworten:
1) Nein, die Kammern gehen nicht zu dem neuen Ausbildungsbetrieb "...psst...ich weiss da was, was du nicht weisst...". Was hätte die Kammer davon? Nix!Also.
2) Wenn du eine neue Ausbildung anfängst, bewirbst du dich doch dort und dann will man einen Lebenslauf sehen. Spätestens an dem Punkt musst du es ja zur Sprache bringen und wenn es wirklich nicht die richtige ausbildung war, braucht man sich auch nicht dafür schämen..nur dann solltest auch offen damit umgehen.
Es ist kein Kündigungsgrund!
Was willst du denn stattdessen für eine Ausbildung machen?[/url] |
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Tank83 Newbie


Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 30 Nov 2006 - 18:22:32 Titel: nun... |
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ich habe die ausbildung angefangen, habe aber die zusage für meinen traum-studienplatz erhalten.
für mich heißt das-da ich durch das studium einen lückenlosen lebenslauf vorweisen kann, d.h. keine zeit verloren habe-muss ich die in der probezeit abgebrochene ausbildung später beim möglichen arbeitgeber erwähnen? |
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