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Kati Gast
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Verfasst am: 12 März 2004 - 14:38:26 Titel: Ausbildung ohne Berufsschule |
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Hab im Juni 2003 mein Abi in Bayern gemacht und habe zum 1.12.03 eine Ausbildung als Werbekauffrau angefangen.
Mit meinem Betrieb zusammen haben wir uns geeinigt, dass ich nicht in die Berufsschule muss.
Hat jemand Erfahrung damit, wie es ist, sich alleine durch den Stoff zu kämpfen? Und vielleicht sogar Büchertipps? |
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Tom Gast
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Verfasst am: 15 März 2004 - 08:28:11 Titel: |
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Kann ich fragen wie alt du warst als du die Ausbildung angefangen hast? |
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Kati Gast
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Verfasst am: 16 März 2004 - 12:51:02 Titel: |
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Ich war bzw. bin 20 Jahre. Hab mit 19 Abi gemacht und hab dann erstmal ein Praktikum gemacht und hab zum 1.12 eine Ausbildung begonnen. |
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Thor_15977 Junior Member


Anmeldungsdatum: 21.02.2004 Beiträge: 50
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Verfasst am: 28 Mai 2004 - 16:47:00 Titel: |
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Meiner Meinung nach mußt Du trotzdem zur Schule, wie willst Du denn zur Prüfung zugelassen werden? Und wie Dich später bewerben? Komischer Betrieb
Gruß
Michael |
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Großhandel-Tante Newbie


Anmeldungsdatum: 27.05.2004 Beiträge: 2 Wohnort: Bremen
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Verfasst am: 28 Mai 2004 - 20:30:05 Titel: Es ist nicht schwer! |
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Hallo Kati!
Ich lerne Groß- und Außenhandelskauffrau. Ich wünschte, ich bräuchte nicht zur Schule zu gehen. Mir geht es ziemlich auf den Keks. Alleine würde ich viel schneller voran kommen. Unser Klassenlehrer hat - nach meiner Meinung - überhaupt keine Ahnung, was er uns überhaupt erklärt - oder zumindest versucht.
Ich lerne 2 Jahre, möchte aber im Winter meine Prüfung machen, also nur 1 1/2 Jahre lernen, was meiner Meinung nach völlig ausreicht. Bei [url]http://www.u-form.de finden sich bestimmt auch für Deinen Beruf eine Menge hilfreiche Unterlagen. Außerdem gibt es ja für jeden Lehrberuf sehr gute Fachbücher (im Buchladen beraten lassen).
Ich wäre jedenfalls sehr froh, wenn ich nicht zur Berufsschule müsste!
Gruß Jessica [/url] |
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Lord der Unterwelt Newbie


Anmeldungsdatum: 27.04.2004 Beiträge: 17 Wohnort: Emden
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Verfasst am: 31 Mai 2004 - 20:09:44 Titel: |
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ich kann mir das garnicht vorstellen wie das gehen soll, eine Ausbildung ohne Berufsschule... ich dachte immer durch das Dualeberufsausbildungssystem das wir in Deutschland haben ist man zum Schulbesuch verpflichtet...
Hat dein Betrieb vor dir schon ne Auszubildene gehabt die nicht zur Berufsschule gegangen ist  |
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Siddy Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2004 - 13:54:24 Titel: Ausbildung ohne Schule geht |
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Also so unmöglich ist das alles gar nicht.
Wenn man eine bestimmte Anzahl an Schuljahren bereits absolviert und ein bestimmtes Alter erreicht hat besteht keine Berufsschulpflicht mehr.
Müsste mich da aber erst mal schlau machen.
Wenn Du genaues wissen magst melde dich einfach per Email an: michimuc@hotmail.com |
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Kauffrau Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2004 - 19:27:59 Titel: Berufsschule besuchen oder nicht? |
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Hallo!
Also ich fand es manchmal auch etwas nervig und langwierig in der Berufsschule, aber jetzt nach der Prüfung denke ich, dass man doch noch besser vorbereitet ist.
Man bekommt schon Tips und zudem wissen die Lehrer, was so in den vergangenen Jahren relevant war und wieder sein könnte.
Gerade in Fächern wie Rechnungswesen kann ich mir kaum vorstellen, wie man sich das alleine aneignen will ohne Vorkenntnisse. Zudem kann man so gut wie niemanden fragen, der einem da weiterhilft bei Unklarheiten.
Ich würde mir das gut überlegen.
Zwei Jahre sitzt man schneller ab als man denkt !
Außerdem bist Du gezwungen regelmäßig für Klausuren zu lernen.
Und ein weiteres großes Plus ist, dass man nicht an allen Tagen der Woche im Betrieb arbeitet.
Ich wünsch Dir noch viel Glück!
MfG! |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2004 - 21:27:22 Titel: |
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Es besteht Berufschulpflicht! |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jul 2004 - 20:25:18 Titel: |
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Berufsschulpflichtig sind alle Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Auszubildende, die vor Ablauf der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen oder eine Stufenausbildung fortsetzen, sind bis zum Abschluß der Ausbildung berufsschulpflichtig.
Auszubildende, die bei Beginn der Berufsausbildung das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind berechtigt, die Berufsschule freiwillig mit allen Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen zu besuchen. |
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