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Bayreuth: Prof. Markus Möstl neuer Studiendekan der Rechtswissenschaftler26.09.2005 - (idw) Universität Bayreuth
Der Inhaber des Bayreuther Lehrstuhls Öffentliches Recht II, Professor Dr. Markus Möstl, ist neuer Studiendekan der Rechtswissenschaften der Universität Bayreuth.
Bayreuth (UBT). Der Inhaber des Bayreuther Lehrstuhls Öffentliches Recht II, Professor Dr. Markus Möstl, ist neuer Studiendekan der Rechtswissenschaften. Der Fachbereichsrat der Rechts- und Wirtschaftlichen Fakultät wählte ihn die Funktion als Nachfolger von Professor Dr. Ansgar Ohly, LL.M.
Der Studiendekan soll im Rahmen der Gesamtverantwortung des Fachbereichsprechers (Dekan) die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben wahrnehmen. Aufgabe des Studiendekans ist es insbesondere, darauf hinzuwirken, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Student(inn)en angemessen betreut werden.
Der Studiendekan ist auch verantwortlich für die Durchführung der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen.
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