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Steuerrecht für Kultureinrichtungen. Berufsbegleitende wissenschaftliche Weiterbildung der FH Potsdam01.12.2005 - (idw) Fachhochschule Potsdam
Welche Steuerarten gibt es? Welche Steuern müssen gemeinnützige Betriebe und Einrichtungen zahlen? Wie werden Spenden und Sponsoring steuerlich behandelt? Wie sind gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten im Kulturbetrieb abgrenzbar? Diese und weitere Themenbereiche werden systematisch in der zweieinhalbtägigen Weiterbildungsveranstaltung "Steuerrecht für Kultureinrichtungen" vom 15.-17. Dezember 2005 bearbeitet. Das Seminar wendet sich insbesondere an MitarbeiterInnen aus kulturellen Einrichtungen, Verbänden, Verwaltungen und Projekten sowie an FreiberuflerInnen in der Kulturszene.
"Steuerrecht für Kultureinrichtungen" ist ein Modul des Weiterbildungsprogramms "Management - Marketing - Kommunikation", das vom Studiengang Kulturarbeit und der Zentralen Einrichtung Weiterbildung der FH Potsdam unter der wissenschaftlichen Leitung von Uwe Hanf bereits zum zweiten Mal durchgeführt wird. Die gesamte Weiterbildung wird ab September 2006 erneut wiederholt; sie kann mit einem Zertifikat der FH Potsdam abgeschlossen werden.
Weitere Informationen: Christa Heinrich, Leiterin der Zentralen Einrichtung Weiterbildung der FH Potsdam, Tel. 0331 580-2430, Fax 0331 580-2439, e-mail: weiterbildung@fh-potsdam.de, http://www.fh-potsdam.de/weiterbildung.html
Medieninformationen und Veranstaltungshinweise der FH Potsdam können Sie
auch im Internet abrufen: http://www.fh-potsdam.de/aktuelles.html
Weitere Informationen:
http://www.fh-potsdam.de/weiterbildung.html
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