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Jubiläum der Juristenausbildung

20.01.2003 - (idw) Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

Bei der Gründung der Universität Münster am 16. April 1780 wurden auch drei Jura-Professoren vereidigt: Albert Racke, Anton Matthias Sprickmann und Christoph Hüffer. Die juristischen Vorlesungen im ehemaligen Kloster Überwasser und im Jesuitenkollegium endeten aber bereits 1818, als die Universität zu einer "Akademie" herabgestuft wurde.

Mit dem Datum der Wiederbegründung der Universität im Juli 1902 verbindet sich auch die Wiedereröffnung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und damit der Juristenausbildung in Münster. Wenig später, am 1. Januar 1903 wurde beim Oberlandesgericht in Hamm eine Prüfungskommission für die erste juristische Staatsprüfung gebildet. Damit bestand für die Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium an der Universität Münster auch beenden zu können, ohne an auswärtige Hochschulen wechseln zu müssen.

Der Wiedereröffnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Errichtung des Justizprüfungsamts bei dem Oberlandesgericht Hamm vor 100 Jahren gedenken beide Einrichtungen gemeinsam mit einer Festveranstaltung am Freitag, 24. Januar 2003, um 15.00 Uhr In der Aula des Schlosses zu Münster.

Nach einführenden Worten von Prof. Dr. Bodo Pieroth als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und Heinrich Flege als Vorsitzender des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Hamm halten der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Gerhards, und Prof. Dr. Janbernd Oebbecke von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster die Festansprachen zum Thema "Juristenausbildung zwischen Staat und Hochschule". Es folgt ein Podiumsgespräch zum gleichen Thema unter der Moderation von Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen, an dem sich namhafte Juristen aus Justiz, Wirtschaft und Verwaltung, darunter Münsters Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven, sowie ein Vertreter der Studierenden beteiligen.
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