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PM 08/2006: Neuausrichtung des Akademienprogramms von Bund und Ländern bestätigt

26.06.2006 - (idw) Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung

Bonn/Berlin, den 26. Juni 2006

PM 08/2006

Neuausrichtung des Akademienprogramms von Bund und Ländern bestätigt: BLK beschließt neue Ausführungsvereinbarung für das Akademienprogramm

"Renovierung" des Akademienprogramms entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates

Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat heute die Ausführungsvereinbarung Akademienprogramm an die geänderten Verfahren im Akademienprogramm angepasst. Aufgrund der Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom 28. Mai 2004 hat die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e.V. (Union) das Akademienprogramm in den beiden letzten Jahren umfassend "renoviert", in der Zielsetzung neu ausgerichtet und für externe Antragsteller weiter geöffnet. Die heute beschlossene Ausführungsvereinbarung trägt dieser Neuausrichtung Rechnung.

Als wesentliche Änderungen auf der Basis der Wissenschaftsratsempfehlungen sind hervorzuheben:
- die Fokussierung des Akademienprogramms auf geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung
- die Einbeziehung der neuen erweiterten Wissenschaftlichen Kommission in das Antragsverfahren
- die Präzisierung von Laufzeiten
- die Erhöhung des Mindestförderbedarfs auf 120.000 Euro jährlich
- die Pauschalierung der jährlichen Verwaltungskosten der Union für die Durchführung des Programms (1,3 % der Gesamtausgaben des Programms)

Angesichts des vom Wissenschaftsrat erkannten wachsenden Bedarfs an materialbasierter geisteswissenschaftlicher Grundlagenforschung bietet die Konzentration der Akademienvorhaben auf die geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung alle Chancen, künftig das Profil des Akademienprogramms mit solchen Vorhaben zu stärken, die kulturelle Wissensbestände sichern und neue Materialien für die interdisziplinäre Forschung erschließen.

Durch die Erweiterung der Wissenschaftliche Kommission um sieben von der DFG benannte Mitglieder ist eine stärkere Angleichung der Qualitätsmaßstäbe und eine breitere Kenntnis alternativer Förderungswege zu erwarten.

Das neue Antragsverfahren ist zweistufig: zunächst Einreichung einer Ideenskizze, die durch eine der Akademien (vor)beurteilt wird, anschließend - bei positivem Ergebnis - ausführlicher Antrag, zu dem die Wissenschaftliche Kommission auf der Grundlage zweier von ihr eingeholter Gutachten eine Empfehlung abgibt, über die das Präsidium der Union entscheidet. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Akademienprogramm erfolgt im üblichen BLK-Verfahren (Berichterstattergruppe, Ausschuss "Forschungsförderung", BLK).

Künftig sollen Akademienvorhaben im Regelfall bei einer Mindestförderdauer von 12 Jahren eine Förderlaufzeit von 25 Jahren nicht überschreiten.

Der Entwurf der geänderten Vereinbarung wird jetzt den Regierungschefs des Bundes und der Länder zur Unterzeichnung zugeleitet.
Weitere Informationen: http://www.blk-bonn.de
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