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Ruhr-Universität erhebt Studienbeiträge: 500 Euro ab dem Sommersemester 2007

18.09.2006 - (idw) Ruhr-Universität Bochum

Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester erhebt die Ruhr-Universität Bochum (RUB) ab dem Sommersemester 2007: Dann müssen eingeschriebene Studierende der RUB diese Gebühren zahlen. Eine entsprechende Satzung verabschiedete der Senat der RUB heute nach konstruktiver inhaltlicher Diskussion. Bochum, 18.09.2006
Nr. 306

Ruhr-Universität erhebt Studienbeiträge
500 Euro ab dem Sommersemester 2007
RUB-Senat verabschiedet Gebührensatzung

Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester erhebt die Ruhr-Universität Bochum (RUB) ab dem Sommersemester 2007: Dann müssen eingeschriebene Studierende der RUB diese Gebühren zahlen. Eine entsprechende Satzung verabschiedete der Senat der RUB heute nach konstruktiver inhaltlicher Diskussion. Die Satzung enthält zahlreiche Ausnahmen, so dass voraussichtlich rund zehn Prozent der Studierenden ganz oder teilweise von den Beiträgen befreit werden. Die Gelder sind zweckgebunden, um die Lehre zu verbessern und einen Ausfallfonds einzurichten.

Satzung im Internet

Die vollständige Satzung steht im Internet unter
http://www.pm.rub.de/pm2006/msg00306.htm

Eine schwere Entscheidung

Rektor Prof. Dr. Gerhard Wagner dankte dem Senat für die "ernsthafte und konzentrierte Diskussion. Es war für uns alle eine sehr schwere Entscheidung", sagte Wagner nach der Abstimmung. Die Abgaben sollten in Zukunft dazu beitragen, die Studienbedingungen an der RUB weiter zu verbessern.

Ausnahmen & Befreiungen

Von der Beitragspflicht ausgenommen sind beispielsweise Studenten, die minderjährige Kinder erziehen oder ein Auslandssemester absolvieren. Studierende, die sich in Organen und Gremien der Universität und der Fakultäten engagieren, sind für die Dauer ihrer Amtszeit befreit; ebenso wie studierende Spitzensportler der RUB (in den A-B-C-Kadern der Olympiastützpunkte NRW) und Doktoranden keine Studienbeiträge zahlen müssen. Für ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf ein Studiendarlehen haben, sieht die Satzung ebenfalls Ausnahmen vor. Außerdem enthält die Satzung eine Härtefallregelung, wenn die Beiträge die wirtschaftliche Existenz der Studierenden gefährden.

Verwendung der Mittel

Die Studierenden haben einen Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages bei der NRW.Bank, um die Beiträge finanzieren zu können. Zu zwei Dritteln fließen die Gesamteinnahmen an die Fakultäten, zu einem Drittel in einen zentralen Topf des Rektorats. Bei der Mittelverwendung haben die Studierenden ein maßgebliches Mitspracherecht. So dienen die Studienbeiträge zum Beispiel dazu, Bibliotheks-, Multimedia- und Laborausstattungen zu verbessern, die Arbeit in Kleingruppen zu fördern oder Beratungsangebote auszubauen.

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