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Neuer Tarifvertrag in den Ländern: Hochschulen wollen Spielräume nutzen

15.11.2006 - (idw) Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Am 1. November ist der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit der Gewerkschaft ver.di und der DBB-Tarifunion ausgehandelte neue Tarifvertrag Länder (TV-L) in Kraft getreten. Er löst den BAT ab. Mit den Folgen für die Hochschulen hat sich das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 14. November in Berlin befasst.

"Der neue Tarifvertrag ist für die Hochschulen vom Grundsatz wesentlich besser als der alte BAT", berichtete HRK-Präsidentin Professor Dr. Margret Wintermantel am Tag nach der Plenarversammlung in Berlin. "Damit die Verbesserungen aber auch wirklich greifen können, dürfen die Länder die neuen Spielräume für die Hochschulen nicht durch landesspezifische Vorgaben einschränken. Außerdem müssen die tarifvertraglich erzielten Einsparungen in großem Umfang in die Hochschulen zurückfließen." Nur so könnten die neuen leistungsorientierten Elemente der Besoldung wirksam eingesetzt werden.

Die HRK hat sich frühzeitig für einen eigenständigen Wissenschaftstarifvertrag ausgesprochen. Dies konnte nicht erreicht werden. Allerdings enthält der TV-L Sonderregelungen für die Wissenschaft und die Universitätsklinika. Das Plenum begrüßte dies als einen ersten und wichtigen Schritt hin zu einem wissenschaftsadäquaten, flexiblen und leistungsbezogenen Tarifrecht für die Hochschulen. Insbesondere der Wegfall des Besserstellungsverbotes, d.h. des Verbots der unterschiedlichen Bezahlung von Stelleninhabern derselben Lohngruppe, und die Möglichkeit, flexible Arbeitszeitvereinbarungen zu treffen, bewertete die Plenarversammlung positiv.

Die Länder sparen allerdings über eine späte Anpassung der Gehälter, restriktive Überleitungsregeln und die Reduzierung der Jahressonderzahlung Finanzmittel in Millionenhöhe ein. Diese dürfen, so das HRK-Plenum, dem Hochschulbereich nicht entzogen werden. Die Länder müssten sie für die leistungsorientierten Bezahlungselemente bereitstellen.

Die Plenarversammlung forderte außerdem, dass die Länder die Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die Eingruppierung zügig aufnehmen und dabei die HRK beteiligen. Diese werde zu diesem Thema eigene Vorschläge einbringen. Die Hochschulen bekräftigten nochmals ihre Auffassung, dass ihnen für alle Teilgliederungen einschließlich der Universitätsklinika die Arbeitgeberfunktion übertragen werden müsse.

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