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DECHEMA-Weiterbildungskurs Gentechnikrecht18.07.2007 - (idw) DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.
Gefährdungspotentiale, Sicherheitsmaßnahmen und Rechtsvorschriften im Gentechnikrecht werden in einem Weiterbildungskurs vom 8. bis 9. November 2007 im DECHEMA-Haus, Theodor-Heuss-Allee 25, Frankfurt/M. behandelt.
Dieser Kurs ist als Fortbildungskurs für Projektleiter und Beauftragte für biologische Sicherheit (BBS) gemäß §§ 15 und 17 GenTSV anerkannt.
In Vorträgen und Diskussionen werden aktuelle gentechnikrechtliche, biologische und technisch-organisatorische Sicherheitsaspekte behandelt. Außerdem werden die Einbindung des EG-Rechts in nationales Recht sowie neue Änderungen des europäischen und nationalen Rechts vorgestellt.
An ausgesuchten Beispielen wird eine Gesamtbewertung von gentechnisch veränderten Organismen vorgenommen. Es werden Sicherheitsmaßnahmen für Labor und Betrieb sowie für die Freisetzung in Abhängigkeit von den Sicherheitsstufen vermittelt. Die Pflichten und Aufgaben des Projektleiters sowie des Beauftragten für die Biologische Sicherheit (BBS) werden ausführlich diskutiert.
Anmeldung und weitere Informationen:
DECHEMA e.V.,Tel.: (0 69) 75 64-253, -202, Fax: (0 69) 75 64-388 E-Mail: kudla@dechema.de
Weitere Informationen:
http://www.dechema.de/kurse - Kursprogramm und Anmeldung
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