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Bundesamt für Naturschutz lehnt Jagd auf streng geschützte Tierarten ab06.02.2008 - (idw) Bundesamt für Naturschutz
Bonn, 6. Februar 2008: Aus Anlass eines Berichtes in der Bildzeitung vom 06.02.2008 über den Abschuss von Schwarzbären in Russland, an dem auch deutsche Jäger beteiligt sein sollen, teilt das Bundesamt für Naturschutz mit:
Bei der im genannten Artikel erwähnten Art handelt es sich um den Asiatischen Schwarz- oder Kragenbären (Ursus tibetanus). Diese Art steht in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) sowie in Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung (VO(EG) Nr. 338/97) und gehört somit zu den streng geschützten Arten. Für die Einfuhr von Exemplaren dieser Art in die Bundesrepublik Deutschland sind ein CITES-Exportdokument des Ausfuhrlandes und eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich. Die Einfuhrgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn die wissenschaftliche Behörde in einer Stellungnahme zu der Auffassung gelangt, dass die Entnahme von Exemplaren aus der Natur dem Überleben dieser Art bzw. der betroffenen Population nicht abträglich ist.
"Bis zum heutigen Tag wurden beim BfN keine Anträge zur Einfuhr von Jagdtrophäen der Art Ursus tibetanus aus Russland gestellt und somit auch keine Genehmigungen erteilt", erklärt Dr. Dietrich Jelden, Abteilungsleiter Artenschutzvollzug im BfN. "Nach den derzeitigen Erkenntnissen würde auch ein derartiger Antrag abgelehnt werden, da die o. g. Voraussetzungen der artverträglichen Naturentnahme nicht vorliegen", sagte Jelden.
Hinweis:
Die Bundesregierung setzt sich besonders für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein. Im Vorfeld der UN-Naturschutzkonferenz führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Kampagne zur biologischen Vielfalt durch, um die Öffentlichkeit auf den Wert und den Nutzen der biologischen Vielfalt aufmerksam zu machen. Weitere Information unter www.naturallianz.de.
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