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Hochschulrat nahm Arbeit auf07.03.2008 - (idw) Fachhochschule Dortmund
Der Hochschulrat der Fachhochschule Dortmund ist jetzt erstmals zusammengetreten. Bei der konstituierenden Sitzung am 6. März wurde Angela Feuerstein zur Vorsitzenden gewählt, Stellvertreter ist Prof. Gerald Koeniger.
Dem zehnköpfigen Gremium gehören an: Guido Baranowski (Vorsitzender der Geschäftsführung TechnologieZentrum und -Park), Monika Block (Vorsitzende City-Ring Dortmund), Diplom-Informatikerin Angela Feuerstein (Softwareunternehmen SMF KG), der ehemalige FH-Verwaltungsdirektor Heinz-Dieter Finke, Dr. Horst Günther (Vorstandsmitglied RWE-Systems AG), Jörg Lennardt (Geschäftsführer IT-Center Dortmund), Prof. Dr. Christine Labonté-Roset (Rektorin der Alice Salo-mon Fachhochschule Berlin) und Dr. Kurt Sohm (Geschäftsführer des österreichischen Fachhochschulrates) als externe Mitglieder sowie die pensionierten Professoren Gerald Koeniger und Dr. Manfred Walz als interne Mitglieder.
"Mit der Zusammensetzung des Hochschulrates bin ich äußerst zufrieden. Ich freue mich auf eine konstruktive, gute Zusammenarbeit im Sinne der Fachhochschule Dortmund", so Rektor Prof. Dr. Eberhard Menzel. Die Liste der Mitglieder des Rates war im Vorfeld von einem Auswahlgremium benannt worden, wobei u. a. Erfahrungen im Hochschulbereich ein wichtiges Kriterium waren. Der Senat der FH Dortmund hatte die Auswahl im Dezember bestätigt. Die Aufgaben des Hochschulrates entsprechen denen eines Aufsichtsrats. So wird das neue Gremium das Rektorat der FH Dortmund beraten und die Aufsicht über dessen Geschäftsführung ausüben. Der Hochschulrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen, unter anderem um dem Wirtschaftsplan der Hochschule zuzustimmen.
Zu den Aufgaben des neuen Gremiums gehören insbesondere die Wahl der Rektoratsmitglieder, die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan, zum Entwurf der Zielvereinbarung zwischen Hochschule und Land sowie zur unternehmerischen Hochschultätigkeit. Die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorates, zu Evaluationsberichten sowie zu Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium von grundsätzlicher Bedeutung fallen ebenfalls in die Zuständigkeit des neuen Hochschulrats.
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