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Gesetzesvorhaben auf Nachhaltigkeit prüfen

06.03.2009 - (idw) Bertelsmann Stiftung

Internationale Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt Lösungsmöglichkeiten Gütersloh/Berlin, 6. März 2009. Die soziale, wirtschaftliche und ökologische Zukunftsfähigkeit politi­scher Maßnahmen sollte durch die rechtliche Verankerung einer Nachhaltigkeitsprüfung gewährleistet werden. Dazu ist ein Nachhaltigkeitsgesetz notwendig. Ein erster Schritt wäre die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Freien Universität Berlin im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Die Untersuchung beschreibt auch eine mögliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsprüfung in Deutschland und vergleicht denkbare Verfahren mit vorhandenen in Belgien, Großbritannien, Irland, der Schweiz sowie der Europäischen Kommission.

"Damit die Qualität bei Nachhaltigkeitsprüfungen sichergestellt ist, empfehlen wir zudem verbindliche Prozessstandards und eine Kontrolle ihrer Einhaltung. Diese Aufgabe könnte beim Bundeskanzleramt oder auch bei einer unabhängigen Einrichtung, wie z. B. dem bisher nur für Bürokratiekosten zustän­digen Nationalen Normkontrollrat, angesiedelt werden", betonte Frank Frick, Programmdirektor der Bertelsmann Stiftung. Darüber hinaus könnte der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung eine inhaltliche Plausibilitätsprüfung vornehmen.

Die Bundesministerien müssen schon heute wesentliche beabsichtigte Wirkungen und unbeabsichtigte Nebenwirkungen eines geplanten Gesetzes untersuchen und in der Gesetzesbegründung darstellen. Die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens auf die nachhaltige Entwicklung werden in der Praxis jedoch oft nicht ausreichend betrachtet.

Wie beispielsweise in Irland und Großbritannien sollte die Nachhaltigkeitsprüfung möglichst Bestandteil einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung sein und nicht nur als Verfahren zur Bewertung politischer Regelungsoptionen, sondern als Hilfe zur Begleitung des politischen Entscheidungs- und Diskussionsprozesses verstanden werden. Die Durchführung könnte im Geschäftsbereich der Bundesministerien liegen; eine zentrale Steuerungs- und Unterstützungseinheit beim Bundeskanzleramt verankert sein. In den europäischen Staaten sind die Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt: In Irland ist die Nachhaltigkeitsprüfung beim Premierminister als "Better Regulation Unit" angesiedelt. In Großbritannien ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Ein eigenes Ministerium für Nachhaltige Entwicklung wurde in Belgien gebildet.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und der Rat für nachhaltige Entwicklung haben sich bereits für die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenab­schätzung ausgesprochen. Die Bundesregierung hat diese Forderungen aufgegriffen und plant die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung im Zuge der Novellierung der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien.

Rückfragen an: Frank Frick, Telefon. 0 52 41 / 81 81 253; E-Mail: frank.frick@bertelsmann.de
Weitere Informationen: http://www.bertelsmann-stiftung.de
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