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Wann gilt das internationale Insolvenzrecht?12.05.2009 - (idw) Universität zu Köln
Wann gilt das internationale Insolvenzrecht?
Symposium an der Universität zu Köln klärt aktuelle Fragen zum internationalen und europäischen Insolvenzrecht
Die Weltwirtschaftskrise zeigt ihre Auswirkungen auf die Finanzkraft der deutschen Haushalte: Mehr als drei Millionen Haushalte können ihre Schulden nicht mehr bezahlen (Untersuchung der Schufa). Für viele bleibt nur die Möglichkeit der Privatinsolvenz. Auch viele deutsche Firmen befinden sich in der Schuldenfalle. Durch die zunehmende Internationalisierung ist das Vermögen der Schuldner daher oftmals auf mehrere Länder aufgeteilt. In diesen Fällen regelt das internationale Insolvenzrecht, welche Rechtsordnungen anwendbar sind.
Am kommenden Montag, 18. Mai, erörtern Professoren und Rechtsanwälte aktuelle Fragen zum internationalen und europäischen Insolvenzrecht auf dem ersten Symposium des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln.
Die öffentliche Veranstaltung findet von 9.30 bis 17.30 Uhr im Camphausen-Saal der Industrie- und Handelskammer Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln statt. Die Leitung hat Prof. Dr. Heinz Vallender, Direktor am Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht und Richter am Amtsgericht Köln.
Ort: Camphausen-Saal der IHK Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26,
50667 Köln
Wann: Montag, 18. Mai, 9.30 bis 17.30 Uhr
Bei Rückfragen: Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Direktor am Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln,
Tel.: +49 (0) 221 470-3825,
Email: sekretariat-europarecht@uni-koeln.de
Verantwortlich: Rainer Schumann
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