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Bürokratie schränkt gesetzlich gewährte Autonomie der Hochschulen ein

21.10.2009 - (idw) Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Die 16 Landeshochschulgesetze zeigen eine positive Tendenz zu mehr Entscheidungsspielräumen für die Hochschulen. Die HRK hatte die Landesrektorenkonferenzen danach gefragt, inwieweit die Autonomie faktisch auch genutzt werden kann. Die Hochschulen müssten im nationalen und internationalen Wettbewerb über ihre Belange eigenständig und individuell entscheiden können.

"Dazu brauchen sie möglichst große Handlungsspielräume", erläuterte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel heute in Berlin. "Die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse müssen vor Ort erfolgen. Jede Hochschule muss ihre Leistungen vor dem Hintergrund der jeweiligen spezifischen Rahmenbedingungen und ihres Profils kontinuierlich verbessern. Die Erkenntnis, dass an einem eigenverantwortlichen Management der Hochschulen kein Weg vorbeiführt, scheint sich in den Ländern immer mehr durchzusetzen."

Allerdings gibt es auch noch deutliche Defizite. Die Landesrektorenkonferenzen nennen das Berufungsrecht, die Genehmigung von Studiengängen und das Immobilienmanagement. Problematisch ist der Widerspruch zwischen der zunehmend liberalen Gesetzgebung einerseits und einer kleinteiligen Sachbearbeitung und Kontrolle andererseits. Als besonders regulierte Bereiche werden die Umsetzung der Bologna-Reform, die Verwaltung von Liegenschaften sowie der Hochschulbau genannt. Die Hochschulen haben den Eindruck, dass die Länder durch einen höheren Detaillierungsgrad von Zielvereinbarungen und Hochschulverträgen wieder zu mehr staatlicher Reglementierung zu kommen versuchen.

"Die Hochschulen sind sich bewusst", so die HRK-Präsidentin, "dass sie in Verfolgung ihres Ziels, die bestmöglichen Studienbedingungen zu garantieren und wissenschaftliche Erkenntnisse zu ermöglichen, die hierfür verfügbaren öffentlichen Mittel verantwortungsbewusst einsetzen müssen. Über den Erfolg und den Einsatz dieser Mittel legen sie regelmäßig und ausführlich Rechenschaft ab."

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