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Grünbuch: Internationales Vertragsrecht im Reifungsprozess

26.06.2003 - (idw) Friedrich-Schiller-Universität Jena

Expertentagung an der Universität Jena am 27./28. Juni macht Vorschläge zur Änderung von EU-Recht

Jena (25.06.03) Der deutsche Urlauber, der unter spanischer Sonne auf Gran Canaria einen Kaufvertrag abschließt, agiert unter Umständen in einer vertragsrechtlichen Grauzone. Denn weder die deutschen noch die spanischen Regeln des Verbraucherschutzes müssen ihm in diesem Fall vertraglich garantiert werden. Das Beispiel zeigt, dass das bisher geltende internationale Vertragsrecht in Europa einige Lücken aufweist. "Die von 1980 stammenden Regelungen aus dem Römischen EWG-Übereinkommen gewährleisten nicht mehr die Rechtssicherheit, die heute angesichts des prosperierenden internationalen Handels notwendig ist", weiß auch Prof. Dr. Stefan Leible von der Universität Jena. Die von seinem Lehrstuhl organisierte Tagung "Das Grünbuch zum internationalen Vertragsrecht", die am 27. und 28. Juni an der Friedrich-Schiller-Universität stattfindet und zu der zahlreiche Gäste aus Wissenschaft und Praxis erwartet werden, nimmt sich der Unzulänglichkeiten an. Die geladenen Experten erarbeiten Änderungsvorschläge, um sie anschließend der EG-Kommission zuzusenden.

"Die EG-Kommission selbst hat die Probleme erkannt und daher ein so genanntes 'Grünbuch' vorgelegt", erklärt Leible. Grünbücher sind quasi der erste Schritt im "Reifungsprozess" eines allgemeinen Gesetzgebungsvorschlages. "In ihnen wird die Thematik skizziert und die Rechtsexperten aller Mitgliedsstaaten werden ausdrücklich um Vorschläge und Anregungen gebeten", so der Jenaer Experte für internationales Privatrecht weiter. Die 20 Fragen, die die Kommission im vorliegenden Grünbuch aufwirft, werden auf der Jenaer Expertentagung in zehn Vorträgen behandelt.

"Unsere Tagungsergebnisse sind eine von vielen Stellungnahmen, die aus ganz Europa bei der Kommission eintreffen", berichtet er. Er schließt jedoch nicht aus, dass einige der Vorschläge Gehör finden. Bezogen auf den oben genannten Fall wäre es Leibles Ansicht nach sinnvoll, wenn der ausländische Verbraucher zumindest durch die Gesetze des Gastlandes geschützt würde, also das spanische Recht greift.

Kontakt: Prof. Dr. Stefan Leible
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Jena
Tel.: 03641 / 942160; Fax: 03641 / 942162
E-Mail: S.Leible@uni-jena.de
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