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Wissenschaftsrat: Ambulante Universitätsmedizin stärker in den Fokus rücken

05.07.2010 - (idw) Wissenschaftsrat

Der Wissenschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, die Rolle der Ambulanzen innerhalb der Universitätsmedizin sowohl durch eine verbesserte Ausrichtung auf die universitären Belange, als auch durch eine aufgabenadäquate Einbindung in das Versorgungssystem zu stärken. Anregungen aus der Wissenschaft aufgreifend hat er sich auf Initiative des Bundes und der Länder mit der strategischen Bedeutung der ambulanten Versorgung in den verschiedenen Feldern der Universitätsmedizin befasst. Die hochschulmedizinischen Ambulanzen sind seiner Auffassung nach ein unverzichtbarer Bestandteil der Universitätsmedizin in Forschung, Lehre und Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie bieten die singuläre Möglichkeit, patientenorientierte klinische Forschung in einem ambulanten Umfeld durchzuführen und nur ambulant zu behandelnde Krankheitsbilder im Rahmen der Lehre zu demonstrieren. In gleichem Maße spielen sie eine besondere Rolle in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung und sie nehmen darüber hinaus im Rahmen der fachärztlichen Versorgung regional wie überregio­nal erhebliche Leistungen wahr.

In der traditionell vorwiegend auf die stationäre Versorgung ausgerichteten Universitätsmedi­zin müssen die hochschulmedizinischen Ambulanzen künftig als gleichwertiger Teil betrachtet werden. Das bedeutet vor allem, Struktur und Organisation dieser Einrichtungen ihrer wach­senden Bedeutung entsprechend auszugestalten und stärker auf die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen auszurichten, fasst der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider, die Erwartungen des Gremiums zusammen.

Unter anderem schlägt der Wissenschaftsrat ein abgestuftes Organisationsmodell mit wenigen zentralen Ambulanzportalen und nachgelagerten Spezialambulanzen vor, die in ihrer Gesamt­organisation das Profil der jeweiligen Universitätsmedizin widerspiegeln sollten. Die Einbindung der hochschulmedizinischen Ambulanzen in die patientenorientierte klinische Forschung ist genauso zu intensivieren wie die Einbindung ambulanter Patientinnen und Patienten in die Lehre. Hierfür wird es erforderlich sein, den Ambulanzbetrieb und die Unterrichtsformen anein­ander und damit an die Erfordernisse der ambulanten Lehre anzupassen.

Zu wenig wird bisher von Kostenträgern und Gesetzgeber der erhebliche Beitrag anerkannt, den die ambulanten Bereiche der Universitätsmedizin zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung leisten. Entscheidend für die Patienten sind nicht nur die diagnos­tischen Möglichkeiten der Universitätsklinika, sondern auch die Kompetenz der Spezialisten zur Differentialdiagnostik komplexer Krankheitsbilder. Neben einer Verbesserung der Kommu­nikationsstrukturen, insbesondere derjenigen mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, muss künftig vor allem für eine leistungsgerechte Finanzierung der ambulanten Versorgung im Krankenhaus gesorgt werden. Die bisherige reine Pauschalvergütung der Hochschulambulan­zen, die nicht in allen Ländern und an allen universitätsmedizinischen Standorten gleicherma­ßen kostendeckend ausgestaltet ist, sollte deshalb auf eine differenziertere und leistungsge­rechtere Vergütung umgestellt werden. Das setzt voraus, die Leistungsdokumentation in den hochschulmedizinischen Ambulanzen der Universitätsklinika zu verbessern wie auch die hierfür erforderlichen Leistungskataloge weiterzuentwickeln.

Auf Dauer wird die Universitätsmedizin ihren Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung sowie in der ambulanten Krankenversorgung der Bevölkerung nur dann in vollem Umfang nachkommen können, wenn sie sich mit einem möglichst umfassenden und differenzierten Patientenspektrum beschäftigen kann. Entscheidende Voraussetzung dafür ist, den Patienten und Patientinnen einen direkten Zugang zu den hochschulmedizinischen Ambulanzen, unab­hängig von der Überweisung eines (Fach-)Arztes, zu ermöglichen, erläutert Professor Peter Strohschneider. Ein solcher, in der Zahnmedizin generell etablierter freier Zugang ist bislang nur in wenigen Bundesländern vereinbart.
Weitere Informationen: http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/10052-10.pdf

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