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Experten berieten an der Hochschule Lausitz zum Kindeswohl

13.11.2010 - (idw) Hochschule Lausitz (FH)

Wenn es nach einer Trennung der Eltern zum Beziehungskrieg kommt, sind die Kinder mindestens so sehr davon betroffen wie die zerstrittenen Eltern. Nur: Wie kann das Wohl der Kinder gestärkt werden?

Unter dieser Leitfrage stand der Fachtag Ein Jahr FamFG. Professionen im Austausch (FamFG: Familienverfahrensgesetz). Veranstalter waren am Freitag, 12. November 2010, die Arbeitsgruppe Trennung und Scheidung, der Verband Anwalt des Kindes, der Cottbuser Anwaltsverein e.V. und die Hochschule Lausitz gemeinsam an der Hochschule in Cottbus. Seit einem Jahr bestehen neue rechtliche Grundlagen, wenn es bei familiengerichtlichen Verfahren bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Eine Entscheidung über Kindschaftssachen soll möglichst nicht erst am Ende mit dem Richterspruch getroffen werden. Im Vordergrund steht heutzutage, dass die Eltern selbst zu einer gütlichen Einigung gelangen. Dazu setzen sich Eltern, Vertreter der Eltern und andere beteiligte Berufsgruppen alle an einem Tisch zusammen. Das Besondere ist außerdem, dass die Verfahrensbeistände, die als Anwälte für die Interessen der Kinder eintreten, nun gleichberechtigt mit den anderen verhandeln. Die Verfahren werden beschleunigt durchgeführt, um die Verschärfung von Konflikten zu vermeiden. Dies trägt auch zum Wohl der Kinder bei.

Als Vorsitzender des Fachbereichsrates Sozialwesen begrüßte Prof. Karl-Heinz Himmelmann rund 100 Vertreter der betreffenden Professionen aus Cottbus und Südbrandenburg, darunter Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände und Familienberater. Diese diskutierten im Anschluss an Fachvorträge die Wirkungen der Gesetzesreform. Schwerpunkte der Podiumsdiskussion, moderiert von Anke Blumenthal vom Rundfunk Berlin Brandenburg, waren die Fortschritte, die das Gesetz gebracht hatte.

Rechtsanwältin Sylvia Mittag leitete den Fachtag für den Cottbuser Anwaltsverein. Sie formulierte als Fazit, dass es im Sinne der neuen gesetzlichen Regelung sei, wenn alle Berufsgruppen zusammenarbeiten und sich vernetzen und wenn die Strukturen noch einheitlicher werden. So könnten Eltern sich am besten einigen, und damit sei auch dem Kindeswohl gedient. Dr. Petra Schmidt-Wiborg

Weitere Informationen:
Sylvia Mittag
Rechtsanwältin
Vertreterin des Cottbuser Anwaltsvereins
Tel. 0355 - 7001 83
E-Mail: post@mittag-rechtsanwaelte.de

Professor Dr. jur. Ines Dernedde
Hochschule Lausitz (FH)
Fachbereich Sozialwesen
Tel.: 0355 581-423
E-Mail: ines.dernedde@hs-lausitz.de
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