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Flächentarife nicht weiter aushöhlen

27.07.2003 - (idw) Hans-Böckler-Stiftung

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Zukunft des deutschen Tarifsystems spricht sich Reinhard Bispinck, Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung gegen eine weitere Aushöhlung des Flächentarifvertrages aus.

Zwar müssten Tarifverträge Gestaltungsspielräume für Betriebe bieten, dies dürfe aber nicht zu einer Schwächung seiner grundlegenden Regulierungsfunktionen führen. Sinn und Zweck jedes Tarifvertrages sei es, die Festlegung der Arbeits- und Einkommensbedingungen dem unmittelbaren Druck der Marktverhältnisse zu entziehen und so die Konkurrenz der Beschäftigten untereinander zu verringern. Je geringer die Verbindlichkeit der tariflichen Standards und je stärker ihre Ausgestaltung auf die Ebene der einzelnen Betriebe verlagert werden, desto weniger könne der Flächentarif seine Schutz- und Solidaritätsfunktion erfüllen.
In einer aktuellen Analyse des deutschen Tarifsystems in den WSI-Mitteilungen kommt Bispinck zu dem Ergebnis, dass die faktische Regulierungskraft der Tarifverträge in den letzten Jahren ohnehin abgenommen hat. Der Grad der Tarifbindung ist zurückgegangen und auch die Verbindlichkeit der Tarifverträge selbst hat nachgelassen. Das Tarifsystem franst an seinen Rändern aus.

Der Tarifexperte weist darauf hin, dass sich die Tarifverträge in den vergangenen 20 Jahren enorm verändert haben. In praktisch allen Wirtschaftszweigen enthielten die Tarifverträge bereits Öffnungs- oder Härtefallklauseln. "Wer heute noch die Starrheit von Tarifverträgen kritisiert und unbekümmert mehr Flexibilität in Tarifverträgen fordert, hat vermutlich seit Jahren keinen Tarifvertrag mehr gelesen" meint Bispinck. Er warnt zugleich davor, den Flächentarifvertrag auf eine Ansammlung weniger Rahmenregelungen zu reduzieren. "Wo Flächentarif draufsteht, müssen auch verbindliche Tarifstandards drin sein. Das schließt eine betriebliche Regelungsvielfalt überhaupt nicht aus."

Die vehementen Forderungen nach weiterer Dezentralisierung und Flexibilisierung des deutschen Tarifsystems würden zudem außer Acht lassen, dass der Flächentarifvertrag auch für die Seite der Arbeitgeber zahlreiche positive Funktionen erfülle. So würden Flächentarifverträge durch Festlegung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen dazu beitragen, den Marktdruck auf Unternehmen zu verringern. Sie würden ferner Lohn- und Verteilungskonflikte aus den Betrieben heraushalten und Kalkulations- und Planungssicherheit für die Unternehmen schaffen.

* Reinhard Bispinck, Das deutsche Tarifsystem in Zeiten der Krise - Streit um Flächentarif, Differenzierung und Mindeststandards, in: WSI-Mitteilungen 7/2003.
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