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Wann muss die Mutter für die Tochter haften?

26.01.2011 - (idw) Universität Konstanz

DFG fördert Forschungsprojekt an der Universität Konstanz zum Sanktionsdurchgriff im Unternehmensverbund

Ende 2010 hat am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Konstanz ein Forschungsteam seine Tätigkeit in dem Projekt Der Sanktionsdurchgriff im Konzernverbund aufgenommen. Das Forschungsteam um die Konstanzer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jens Koch, Prof. Dr. Jörg Eisele und Prof. Dr. Hans Theile wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit insgesamt knapp 180.000 Euro gefördert. Seit Jahrzehnten wird die Haftung einer Konzernmutter für schuldrechtliche Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft intensiv erörtert. Noch kaum diskutiert ist hingegen die Frage, inwiefern die Muttergesellschaft auch im Sanktionsrecht für ein Fehlverhalten ihrer Tochtergesellschaft einstehen muss. In den vergangenen drei Jahren hat diese Problematik insbesondere im Bereich des Kartellrechts stärkere Beachtung gefunden, nachdem der Gesetzgeber die Bemessung der Bußgeldobergrenze nicht mehr am Mehrerlös des kartellrechtswidrig handelnden Unternehmens, sondern an seinem Umsatz orientiert.

Diese Umstellung hat die Brisanz des Themas noch deutlicher gemacht, denn es ist ein erheblicher Unterschied, ob die zehnprozentige Bußgeldobergrenze am Umsatz einer kleinen Tochtergesellschaft oder am Ergebnis des Gesamtkonzerns orientiert wird, das bei einem international tätigen Großkonzern in mehrstelliger Milliardenhöhe liegen kann. Das Thema des Sanktionsdurchgriffs hat eine zusätzliche Aktualität durch eine am 16. Februar 2009 ergangene Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamtes erhalten. In dieser Entscheidung wurde erstmalig auf nationaler Ebene ein Bußgeld gegen die Muttergesellschaft eines Kartellsünders erlassen und damit begründet, dass Konzerne Kartellabsprachen ihrer Untereinheiten konsequent bekämpfen müssten.

Der Problematik des Sanktionsdurchgriffs im Unternehmensverbund widmet sich das Team aus Zivil- und Strafrechtlern mit insgesamt fünf Teilprojekten. Der Untersuchungsgegenstand wird hierbei unter rechtsdogmatischen, rechtstatsächlichen und rechtspolitischen Gesichtspunkten in den Blick genommen. Das Projekt wird voraussichtlich im November 2013 abgeschlossen sein.

Kontakt:
Universität Konstanz
Kommunikation und Marketing
78457 Konstanz
Tel.: +49 7531 / 88-3603
Fax: +49 7531 / 88-3766
kum@uni-konstanz.de

Prof. Dr. Jörg Eisele
Universität Konstanz
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Telefon: 07531 / 88-2070
Joerg.Eisele@uni-konstanz.de

Prof. Dr. Jens Koch
Universität Konstanz
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Telefon: 07531 / 88-2529
Jens.Koch@uni-konstanz.de

Prof. Dr. Hans Theile
Universität Konstanz
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Telefon: 07531 / 88-2674
Hans.Theile@uni-konstanz.de Weitere Informationen: http://www.uni-konstanz.de/sanktionsdurchgriff
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