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Fachveranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsstättenrecht

18.02.2011 - (idw) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Dortmund - Neue Regelungen im Arbeitsstättenrecht stehen im Mittelpunkt der Fachveranstaltung Arbeitsstätten Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten?, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam ausrichten. Die Veranstaltung findet am 9. Mai 2011 von 10:30 bis 17 Uhr in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund statt. Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten haben, wenn sie Arbeitsstätten einrichten und betreiben. Viele der Anforderungen an Räume, Beleuchtung oder Belüftung lassen sich idealerweise schon bei der Planung und beim Bau von Gebäuden berücksichtigen. Die Veranstaltung informiert über aktuelle Themen und Fragestellungen und leistet Hilfestellung bei der Umsetzung. Außerdem stellen Referenten praxisbezogene Maßnahmenkonzepte zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor. Fachkundige Vertreter aller betroffenen Kreise und Interessengruppen kommen mit Vorträgen zu Wort und stellen sich der Diskussion.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure sowie Arbeitsschutzakteure der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Unfallversicherungsträger und der Arbeitsschutzbehörden.

Anmeldeschluss ist der 15. April 2011. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ist mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten bewertet.

Das gesamte Programm befindet sich unter www.baua.de/termine im Internet. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. Weitere Informationen und Anmeldung bei Hildegard Simon, Tel.: 0231 90 71-2255 oder E-Mail veranstaltungen@baua.bund.de

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz. Weitere Informationen: http://www.baua.de/de/Aktuelles-und-Termine/Veranstaltungen/2011/05.09-Arbeitsst... Direkter Link zur Fachveranstaltung Arbeitsstätten Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten? auf der Homepage der BAuA
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