AIDS-Gesellschaft warnt: Versorgung von HIV-Patienten durch DRG weiterhin in Gefahr17.09.2003 - (idw) Ruhr-Universität Bochum
Auch der veränderte Entwurf für das Fallpauschalen-Vergütungssystem, der Anfang Oktober verabschiedet werden soll, wird einer adäquaten stationären Versorgung von Aidspatienten nicht gerecht. Darauf weist Prof. Dr. Norbert H. Brockmeyer (RUB-Klinik für Dermatologie und Allergologie, Präsident der Deutschen AIDS-Gesellschaft, Chairman des Kompetenznetzes HIV/AIDS) hin. Er fordert weitere Abrechnungspositionen im Bereich HIV/AIDS und Zusatzentgelte für die Anfangszeit, in der einzelne Leistungen noch nicht mit Diagnosis Related Groups (DRG) erfasst werden können.
Bochum, 16.09.2003 Nr. 285 Versorgung von HIV-Patienten weiterhin in Gefahr Fallpauschalen-Katalog: Nachbesserung ist unzureichend AIDS-Gesellschaft fordert Zusatzentgelte Auch der veränderte Entwurf für das Fallpauschalen-Vergütungssystem, der Anfang Oktober verabschiedet werden soll, wird einer adäquaten stationären Versorgung von Aidspatienten nicht gerecht. Darauf weist Prof. Dr. Norbert H. Brockmeyer (RUB-Klinik für Dermatologie und Allergologie, Präsident der Deutschen AIDS-Gesellschaft, Chairman des Kompetenznetzes HIV/AIDS) hin. Er fordert weitere Abrechnungspositionen im Bereich HIV/AIDS und Zusatzentgelte für die Anfangszeit, in der einzelne Leistungen noch nicht mit Diagnosis Related Groups (DRG) erfasst werden können. Neuer Vergütungskatalog - altes Problem Nach heftiger Kritik einzelner medizinischer Fachbereiche - so auch der Deutschen AIDS-Gesellschaft - ist das Fallpauschalensystem (DRG), das zum 1. Januar 2004 in allen Krankenhäusern eingeführt werden soll, überarbeitet und angepasst worden. Mit dem neuen Vergütungskatalog, den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) jetzt als Referentenentwurf zur Vorbereitung der Ministerverordnung vorgelegt hat, sollen die medizinischen Leistungen für die stationäre Versorgung differenzierter beschrieben und kalkuliert werden. Doch was als "deutliche Verbesserung" des DRG-Vergütungssystems gedacht ist, wird sich für den Bereich HIV/AIDS nicht erfüllen. Finanzlücke von 3,7 Millionen Euro bleibtNach einer Berechnung der Deutschen AIDS-Gesellschaft (DAIG) trägt die vorgesehene Erhöhung der Bewertungsrelationen (Relativgewichte, spezifischer fallbezogener Punktwert, der mit der Erlöspauschale multipliziert die individuelle Fallvergütung ergibt) im Krankenhaus zwar zu einer Steigerung des Erlöses bei. Aber diese - von den HIV-Behandlern positiv gewertete - Veränderung im Fallpauschalensystem wird allein nicht zu einer Kostendeckung der stationären Versorgung von Aidspatienten führen. Bei ihren Berechnungen geht die DAIG von ca. 5.600 HIV-Patienten aus, die jährlich einer vollstationären Behandlung bedürfen (Quelle: Statistisches Bundesamt Gesundheitsberichterstattung des Bundes). Auf dieser Basis wurde für die ursprüngliche DRG-Version ein Defizit von 5,6 Millionen Euro ermittelt. Durch die jetzt vorgeschlagene Erhöhung der Relativgewichte im Bereich HIV/AIDS werden die Krankenhäuser voraussichtlich 1,9 Millionen Euro zusätzlich erwirtschaften. "Bei der bleibenden Finanzierungslücke von 3,7 Millionen Euro, das heißt rund 660 Euro pro Patient, wird es für die Krankenhäuser aber nach wie vor unwirtschaftlich sein, HIV-Patienten nach international anerkannten Standards zu versorgen", kommentiert Prof. Dr. Brockmeyer den Entwurf. Nach seiner Einschätzung hätten hierfür Zusatzentgelte und neue Abrechnungspositionen eingeführt werden müssen, so wie der Referentenentwurf sie für andere medizinische Bereiche vorsieht. Verbesserungen in vielen Bereichen - HIV/AIDS wurde ausgespart Im neuen Fallpauschalenkatalog stehen nun 802 statt vorher 664 Abrechnungspositionen zur Verfügung. Veränderungen betreffen die Bereiche Intensivtherapie (Langzeitbeatmung), Neonatologie, Onkologie, Frührehabilitation, Geriatrie, Pädiatrie, Kinderherzchirurgie, Multiple Sklerose, Rheuma, Unfallchirurgie, Dermatologie und Epilepsiezentren. Neu geschaffen wurde der Bereich Transplantationsmedizin. Obwohl der Referentenentwurf auch veränderte Abrechnungsbestimmungen für Zusatzentgelte enthält, wurde diese Möglichkeit für den HIV-Bereich völlig ausgespart. "Es ist klar absehbar, dass dieser Sachverhalt sich auf die Möglichkeiten stationärer HIV-Versorgung in Deutschland deletär auswirken muss", so Brockmeyer. Weitere Informationen Prof. Dr. Norbert H. Brockmeyer, Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ruhr-Universität Bochum im St. Josef Hospital, Gudrunstraße 56, 44791 Bochum, tel. 0234/509-3471, Fax: 0234/509-3472, E-Mail: n.brockmeyer@derma.de, Internet: http://www.derma.de/bochum
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