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7. Mannheimer Arbeitsrechtstag am 14. März mit Experten aus Theorie und Praxis

09.02.2012 - (idw) Universität Mannheim

Beschäftigtendatenschutz in der Reform Chancen und Risiken des künftigen Umgangs mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern Der richtige Umgang mit Beschäftigtendaten ist für den Arbeitgeber schon nach geltendem Recht ein heikles Unterfangen. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet, ganz abgesehen vom Imageschaden, der bei Datenpannen droht.

Mit der geplanten BDSG-Reform wird das Alltagsgeschäft nicht wirklich leichter. Denn das komplizierte Regelwerk wirft schwierige Fragen auf: Welche Daten dürfen künftig erhoben, welche übermittelt werden? Wann darf der Arbeitnehmer überwacht werden? Wo lauern Fallstricke? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich Experten aus Theorie und Praxis beim 7. Mannheimer Arbeitsrechtstag am 14. März an der Universität Mannheim. Der Besuch wird sich auch dann lohnen, wenn die geplanten Regelungen erst im Laufe des Jahres in Kraft treten. Denn die Beherrschung datenschutzrechtlicher Fragen wird für den Personalpraktiker immer wichtiger

Das Programm wird mit einer Einführung der Thematik durch den Direktor des Mannheimer Instituts für Unternehmensrecht an der Universität, Professor Dr. Frank Maschmann, eröffnet. Die weiteren Vortragsthemen reichen von Datenschutz im EU-Recht und im Grundgesetz über Datenschutz im Bewerbungsverfahren bis hin zu Datenschutz und Social Media. Unter den Referenten sind renommierte Rechtswissenschaftler wie Professor Dr. Michael Kort von der Universität Augsburg mit einem Vortrag über Datenschutz mit und gegen den Betriebsrat, ebenso wie namhafte Experten aus der Praxis. So referiert Dr. Ulrike Fleck, Director Labor Law and Legal bei der BASF SE, zum Thema Datenschutz im Bewerbungsverfahren und der Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Dr. Eberhard Natter, spricht über Prozessuale Folgen unerlaubten Datenumgangs.

Der Mannheimer Arbeitsrechtstag beginnt am Mittwoch, 14. März um 9.00 Uhr
und endet nach einem Abschlussgespräch gegen 18.00 Uhr. Veranstaltungsort ist
der Hörsaal A0.01 im Quadrat B6 im Gebäude der Technischen Informatik der Universität Mannheim. Die Teilnahmegebühr beträgt 270 Euro. Anmeldungen sind möglich bis zum 7. März. Die Veranstaltung wird organisiert vom Institut für Unternehmensrecht (IURUM) an der Universität Mannheim. Rechtsanwälten wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis absolvierter Fortbildungsveranstaltungen ausgestellt.

Weitere Informationen sowie das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie auf der Internetseite www.arbeitsrecht.uni-mannheim.de unter der Rubrik Arbeitrechtstag 2012.

Anmeldung:
Universität Mannheim
Ulrike Müller
Tel.: 0621 / 181-1342, Fax -1735
info@arbeitsrecht.uni-mannheim.de
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