 |
| powered by
|
EBS Universität für Wirtschaft und Recht erhält Akkreditierung durch Wissenschaftsrat29.05.2012 - (idw) EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Die EBS Universität für Wirtschaft und Recht hat die Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat erhalten. Dieses akademische Qualitätssiegel wird nicht-staatlichen Hochschulen verliehen, deren Leistungen in Lehre und Forschung anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen.
Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung, sagt Prof. Dr. Rolf D. Cremer, Präsident der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Die Akkreditierung bescheinigt der EBS Universität einmal mehr eine herausragende Qualität und Leistungsfähigkeit in der Forschung und in der Ausbildung von angehenden Juristen und Managern. Sie unterstreicht, dass die EBS Universität zu den führenden deutschen Privatuniversitäten zählt.
Die Akkreditierung der EBS Universität gilt für zehn Jahre. Ausschlaggebend für die Auszeichnung waren unter anderem das mit der Gründung der EBS Law School verfolgte klare Wachstumskonzept sowie das umfassende Netzwerk der EBS Universität mit Unternehmen und internationalen Partneruniversitäten. Der Wissenschaftsrat hebt auch die Forschungsleistungen und insbesondere die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hervor. Außerdem lobt er die Berufung namhafter Professoren an die Law School.
Die Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat ist bereits die zweite Akkreditierung, die die EBS Universität dieses Jahr erhalten hat. Im April wurde ihr das europäische Gütesiegel EQUIS verliehen. Es belegt, dass die Managementausbildung der EBS Universität höchsten internationalen Qualitätsstandards entspricht.
Der jetzt vom Wissenschaftsrat empfohlene weitere Ausbau der Grundlagenforschung bestätigt die langfristige strategische Ausrichtung der EBS Universität. Teil dieser Strategie ist die weitere Internationalisierung und die Einbindung von externen Wissenschaftlern in das akademische Leben. Externe Experten werden beispielsweise in die Promotionsordnung der EBS Law School eingebunden.
Der Wissenschaftsrat ist eines der wichtigsten wissenschaftspolitischen Beratungsgremien in Deutschland und berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder bezüglich der Entwicklung von Hochschulen, Wissenschaft und Forschung. Er setzt sich aus 54 Wissenschaftlern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Vertretern des Bundes und der Länder zusammen. Der Wissenschaftsrat hat unter anderem den Auftrag, zum Erhalt der Konkurrenzfähigkeit des deutschen Wissenschafts- und Forschungssystems auf nationaler und europäischer Ebene beizutragen. Zu seinen Aufgaben gehört es, auf Antrag einer Landesregierung die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit staatlich anerkannter privater Hochschulen zu prüfen und zu bewerten. Für die EBS Universität hatte das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Akkreditierung beantragt.
Das Akkreditierungsverfahren des Wissenschaftsrates sieht vor, dass die zu akkreditierende Hochschule zunächst einen sogenannten Selbstbericht verfasst. In diesem Bericht nimmt sie Stellung zu verschiedenen Themenbereichen. Dazu zählen ihre wissenschaftlichen Qualitätsmaßstäbe in Lehre und Forschung, die Organisation, Ausstattung und Strukturen der Universität, ihre Finanzierung sowie ihre Qualitätssicherung. Der Wissenschaftsrat prüft diesen Bericht und entscheidet nach einem Besuch der Hochschule über die Vergabe des akademischen Gütesiegels.
jQuery(document).ready(function($) {
$("fb_share").attr("share_url") = encodeURIComponent(window.location);
});
Weitere Informationen:
http://www.ebs.edu/
| uniprotokolle > Nachrichten > EBS Universität für Wirtschaft und Recht erhält Akkreditierung durch Wissenschaftsrat | |
| |
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/238384/">EBS Universität für Wirtschaft und Recht erhält Akkreditierung durch Wissenschaftsrat </a>
|