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InternetRecht - Check für Teledienste - Anbieter: Kursstart am 29. November 2003

28.10.2003 - (idw) Technische Universität Dresden

Am 29. November 2003 treffen sich an der TU Dresden Teledienste - Anbieter zum Kursstart InternetRecht - Check.
Spätestens die Rechtsänderungen zum 1.1.2002 durch das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr haben gezeigt: Jeder, der eine "Homepage" im Internet betreibt, sei es eine unternehmerische Website mit kommerziellem Hintergrund, der Behördenauftritt im Internet oder die private Internetseite, ist Teledienste-Anbieter und unterliegt zahlreichen Pflichten und Obliegenheiten, die dem juristischen Laien weitgehend unbekannt sind.
Aber auch Rechtskundige sind auf dieses Rechtsgebiet, das praktisch nie Gegenstand der Kernausbildung war, nicht ausreichend vorbereitet.

- Informationspflichten gegenüber den Nutzern,
- datenschutzrechtliche Anforderungen,
- rechtliche Gestaltung von Geschäftsprozessen und sonstigen Transaktionen,
- kommerzielle Kommunikation bis hin zu standesrechtlichen Regeln des Internetauftritts für Freiberufler -

all dies ist inzwischen im BGB, im TDG, im TDDSG geregelt und wird ergänzt durch eine methodengerechte Auslegung und Anwendung "konventioneller" Vorschriften etwa des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Man kann die Prognose wagen: Es gibt nur verhältnismäßig wenige (deutschsprachige) Seiten im Internet, die sämtlichen Betreiberpflichten Rechnung tragen und zudem auch noch nutzerfreundlich gestaltet sind.

In Kooperation mit Professor Dr. Dirk Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Passau, Experte für Rechtsinformatik, Internet- und Sicherheitsrecht, bietet das Zentrum für Weiterbildung der TU Dresden den InternetRecht -Check als medial unterstützten Tageskurs an. Dabei gewinnen die Teilnehmer Rechtssicherheit in ihrer Eigenschaft als Teledienste - Anbieter.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an private Unternehmen (von der Industrie über mittelständische Gewerbebetriebe bis hin zu Freiberuflern wie Ärzten, Apothekern, Architekten, Anwälten), aber auch an Verwaltungsbehörden und Privatpersonen. Durch den modularen Aufbau und die Nutzerprofil-Steuerung, schließlich auch die tutorielle Begleitung auf www.internetrecht-check.de, ist gewährleistet, dass der Adressatenkreis trotz seiner heterogen Zusammensetzung nachfragegerecht bedient wird.

Weitere Informationen und Anmeldung: TU Dresden, Zentrum für Weiterbildung, 01062 Dresden, Verena Leuterer, Tel. 0351 463-37624, Fax 0351 463-36251, E-Mail: leuterer@rcs.urz.tu-dresden.de,
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