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Zur geplanten Neuregelung des bundesdeutschen Sozialhilferechts

08.05.2004 - (idw) Universität zu Köln

An die
Redaktionen von
Presse, Rundfunk und
Fernsehen

Negative Auswirkungen für Behinderte zu erwarten
Zur geplanten Neuregelung des bundesdeutschen Sozialhilferechts

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der von der Bundesregierung geplanten Neuregelung des Bundesdeutschen Sozialhilferechts ist zu erwarten, daß sich diese bei Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in zahlreichen Lebensbereichen negativ auswirken werden. Insbesondere ist mit erhöhten Risiken bei der Einführung eines Persönlichen Budgets, mit Verschärfung der Bedürftigkeitskriterien bei Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie mit negativen Auswirkungen auf die Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft bzw. in das Arbeitsleben zu rechen. Aus diesem Anlaß lädt der Senatsbeauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung der Universität zu Köln, Professor Dr. Gerd Hansen, am

Freitag, den 14. Mai 2004, 11.00 Uhr in den Räumen des
Universitätsgebäudes Klosterstraße 79b, Köln-Lindenthal,

zu einer Pressekonferenz ein. Zu dieser Pressekonferenz lade ich Sie herzlich ein. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir anhand des beigefügten Rückantwortbogens mitteilen würden, ob ich mit Ihrer Teilnahme rechnen kann.

Ich würde mich freuen, Sie am 14. Mai begrüßen zu dürfen, und verbleibe bis dahin


mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Mathias
Leiter der Pressestelle
An die
Pressestelle der
Universität zu Köln

50923 Köln

Fax: 0221/470-5190


Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an der Pressekonferenz "Negative Auswirkungen für Behinderte zu erwarten", am 14. Mai 2004, teilnehmen können.

O nehme teil

O kann nicht teilnehmen, bitte um Zusendung der Medienunterlagen


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