Ernst-Wolfgang Böckenförde zur Verfassungsgerichtsbarkeit24.11.1998 - (idw) Bayerische Akademie der Wissenschaften
Zweiter öffentlicher "Montagsvortrag" in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Presseinformation Nr. 15/98, 24.11.1998, der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Am kommenden Montag, dem 30. November 1998, wird in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften die zweite öffentliche Abendveranstaltung innerhalb der Reihe der Montagsvorträge stattfinden. Dieses Mal steht das Thema "Verfassungsgerichtsbarkeit. Strukturfragen, Organisation, Legitimation" im Mittelpunkt; Referent ist Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., der an der Universität Freiburg öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte sowie Rechtsphilosophie lehrt und seit 1989 korrespondierendes Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ist. Die Errichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ist seit dem Zweiten Weltkrieg zu einer nahezu allgemeinen Erscheinung in den europäischen und außereuropäischen Verfassungsstaaten geworden. Andererseits verzichten etliche Staaten mit einer gefestigten demokratischen Tradition, wie z.B. Großbritannien und Schweden, nach wie vor darauf. Ernst-Wolfgang Böckenförde sieht in der Verfassungsgerichtsbarkeit eine spezifische Form der Verfassungssicherung - nämlich eine gerichtsförmige, als unpolitisch gedachte durch ein unabhängiges Gericht. Er wird in seinem Akademievortrag die Frage stellen, wie die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit in einem demokratischen Staat beschaffen sein kann und muß, da ja in der Demokratie alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und von ihm und seinem gewählten Repräsentanten ausgeübt werden soll. Darüber hinaus möchte er die Eigenart der Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber sonstiger Rechtsprechung herausarbeiten und drei verschiedene Organisationsmodelle (USA, Österreich, Deutschland) vorstellen. Schließlich wird sich Böckenförde als Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. der Frage der Legitimation zuwenden, nach balancierenden Lösungen suchen, die einerseits die Unabhängigkeit und Richterlichkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen könnten, andererseits jedoch auch eine demokratische Autorisierung und die Einbindung in ein demokratisches Verfassungskonzept herbeiführen. Der Vortrag Ernst-Wolfgang Böckenfördes beginnt am Montag, dem 30. November 1998, um 19.00 Uhr im Vortragssaal der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Eingang Marstallplatz 8 in der Münchner Residenz, und ist ausdrücklich an ein allgemein interessiertes Publikum gerichtet.
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