DFG bewilligt Forschungsprojekt der Rechtshistoriker08.02.1999 - (idw) Universität Bayreuth
DFG bewilligt Forschungsprojekt der Rechtshistoriker WELCHE ORDNUNGSVORSTELLUNG DES STRAFRECHT IM DEUTSCHLAND DES 19. JAHRHUNDERTS HABEN SOLLTE Entstehung des Strafgesetzbuches von 1871 und das Thema Einzelhaft Bayreuth (UBT). Um die Diskussionen und Argumente zu den Grundlagen des materiellen Strafrechts, des Strafprozeßrechts und des Strafvollzugs in Deutschland zwischen 1813 und 1871 zu analysieren und dessen Einfluß auf die Strafgesetzgebung zu bestimmen, hat jetzt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) dem Bayreuther Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte, Professor Dr. Diethelm Klippel, ein zweijähriges Forschungsprojekt "Strafrechtsdiskurs und Strafgesetzgebung bewilligt. Die Umsetzung strafrechtlicher Ordnungsvorstellungen im Deutschland des 19. Jahrhunderts" bewilligt. Dabei soll auch den Wechselwirkungen zwischen Strafrechtstheorie und Gesetzgebungspraxis nachgegangen und die gesellschaftliche Wirkungskraft strafrechtlicher Denkvorstellungen untersucht werden. Die DFG, die das Thema im Rahmen ihres Schwerpunktprogramms "Ideen als gesellschaftliche Gestaltungskraft im Europa der Neuzeit - Ansätze zu einer neuen Geistesgeschichte" fördert, hat Professor Klippel Personal- und Sachmittel für das Vorhaben zur Verfügung gestellt. Die übergeordnete Fragestellung wird im Hinblick auf zwei unterschiedliche Aspekte behandelt. Dr. Sylvia Kesper-Biermann beschäftigt sich mit der Entstehung des Reichsstrafgesetzbuches von 1871. Dabei geht es um die Frage, welche Vorstellungen von Verbrechen und Strafen sich in dem Gesetzeswerk niederschlugen und warum sie sich gegenüber anderen durchsetzen konnten. Die Analyse umfaßt neben diesen langfristigen Entwicklungsprozessen auch die unmittelbaren politischen Rahmenbedingungen und Faktoren, die bei der Genese des Reichsstrafgesetzbuches eine Rolle spielten. Martina Henze M.A. wendet sich der Einzelhaft als einem wichtigen Teilbereich des Strafvollzuges im 19. Jahrhundert zu. Sie untersucht die Behandlung dieses Themenkomplexes im straftheoretischen Diskurs und seine Umsetzung in die gesetzgeberische Praxis. Weitere Informationen bei:Professor Dr. Diethelm Klippel Lehrstuhl Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte Universität Bayreuth 95440 Bayreuth Tel. (09 21) 55-35 24/23 Fax (09 21) 55843524 e-mail: Diethelm.Klippel@uni-bayreuth.de
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