Schwangerschaft und Geburt22.11.1999 - (idw) Universität zu Köln
205/99geb1 Schwangerschaft und Geburt in der römischen Antike Köln, den 22. November 1999 - Im Rahmen der Ringvorlesung "Das Geheimnis der Geburt - Schwangerschaft und Geburt in den antiken Hochkulturen" wird Professor Dr. Andreas Wacke vom Institut für Römisches Recht der Universität zu Köln einen Vortrag mit dem Ti-tel "Schwangerschaft und Recht in der römischen Antike" halten. Der Vortrag findet am Mittwoch, den 24. November 1999, 11.15 - 12.45 Uhr, im Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität zu Köln, Jo-seph-Stelzmann-Str. 9 (Geb. 29), 50931 Köln statt. Das römische Recht regelte die Schwangerschaft hauptsäch-lich im Interesse der Leibesfrucht. So konnte auch ein nach dem Tode des Vaters geborenes Kind ihn beerben. Auch die rechtlichen Probleme, die sich durch Schwangerschaften von geschiedenen Frau-en und Sklavinnen ergaben waren gesetzlich geregelt. Gleichzeitig wurden schon im römischen Recht den Schwangeren vor Gericht und im Strafvollzug Vergünstigungen zuerkannt. (17 Zeilen à 60 Anschläge) Verantwortlich: Robert Hahn Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Andreas Wacke unter der Telefonnummer 0221/470-2665 und der Fax-Nummer 0221/470-5049 zur Verfügung. Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.htm).
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