Ultimatum: Regierung legt Kardiologie-Kooperationsvertrag vor17.03.2000 - (idw) Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Ein neuer Schritt auf dem Weg, an der Universität Greifswald die Nachbesetzung eines Kardiologen zu erreichen...
Am 16. März 2000 hat das Bildungsministerium in Schwerin erstmals seit acht Wochen auch der Universität Greifswald einen Vertragsentwurf zwischen der privaten Dr. Guth-Unternehmensgruppe und der Universität Greifswald über die Kooperation in Dingen Kardiologie vorgelegt. Zentralpunkte des Entwurfs sind, daß das unternehmerische Risiko bei der Universität Greifswald liegt, die Überschüsse aber zu einem Gutteil an die Unternehmensgruppe Dr. Guth gehen, und daß das nichtärztliche Personal (also z.B. Krankenschwestern, medizinisch-technische Assistenten) als Arbeitnehmer der Guth-Unternehmensgruppe in der Universitätsklinik beschäftigt wird. Die Bildungsministerium in Schwerin hat der Universität Greifswald bis zum 24. März 2000 ein Ultimatum für eine Stellungnahme gestellt. Danach ist bei Nichtunterzeichnung des Vertrages durch die Universität Greifswald mit einer Ersatzvornahme durch das Bildungsministerium Schwerin (der Vertragsunterzeichnung durch Minister Kauffold) zu rechnen. Die Universität Greifswald prüft die Vertragsvorlage.
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