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Prof. Kirchhof hat die Forschungsstelle "Bundessteuergesetzbuch" gegründet

20.06.2000 - (idw) Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Portrait der Forschergruppe im neuen "Manfred Lautenschläger-Haus der Universität Heidelberg" - Ehemaliger Bundesverfassungsrichter will mit seinem Team das deutsche Steuerrecht systematisch zusammenfassen und vereinfachen

Zum 1. Januar 2000 hat Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, die Forschungsstelle "Bundessteuergesetzbuch" gegründet. Das deutsche Steuerrecht, das bislang eine Vielzahl von Steuern in mehr als einhundert Gesetzen regelt, soll im Entwurf eines Bundessteuergesetzbuches systematisch zusammengefasst werden. Diese Neuordnung des deutschen Steuerrechts kann nur in der Verknüpfung von Steuerrechtswissenschaft und Steuerrechtspraxis erreicht werden. Die hochmotivierten Mitarbeiter der Forschungsstelle verkörpern diese Mischung aus Wissenschaft und Praxis.

Der Entwurf eines Bundessteuergesetzbuches wird das deutsche Steuerrecht in einer klar strukturierten und systematischen Konzeption vereinfachen. Die heute kaum mehr überschaubare Vielzahl von Steuern wird auf wenige Einzelsteuerarten zurückgeführt, die rechtlichen Grundlagen für die Besteuerung werden aus über einhundert Gesetzen in einem einheitlichen Gesetzbuch zusammengefasst.

Die Neuordnung des Steuerrechts baut auf die bewährten Prinzipien des geltenden Einkommen-, Umsatz- und Erbschaftssteuerrechts. Diese Prinzipien sind in der heutigen Steuerrechtsordnung mit ihren Lenkungstatbeständen, Detailregelungen und Widersprüchlichkeiten kaum noch zu erkennen. Der Entwurf eines Bundessteuergesetzbuches wird die rechtfertigenden Gründe für die Steuerbelastung in klarer und einfacher Sprache erfassen, seine Regelungen werden die bewährten und neuen Prinzipien des Steuerechts systematisch umsetzen.

Dabei müssen die verfassungsrechtlichen Vorgaben besondere Berücksichtigung finden. Auf Interventions- und Durchbrechungstatbestände soll verzichtet werden; es gilt, den allgemeinen Steuersatz zu mäßigen, die Belastungsgleichheit auch für den nicht steuerlich beratenen Anwender zu wahren und das materielle Steuerrecht mit dem Steuerverfahrensrecht wieder in Einklang zu bringen. Die Besteuerungsmodelle anderer Staaten werden in die Überlegungen einbezogen. Es wird ein Steuerrecht entstehen, das resistent ist gegen unsystematische und einzelfallbezogene Eingriffe des Gesetzgebers, das dem Anwender in seiner Beständigkeit und Dauerhaftigkeit eine sichere Gestaltungs- und Entscheidungsgrundlage bietet.

Es ist geplant, Arbeitsergebnisse der Fachöffentlichkeit zu präsentieren und im Kreis von Experten, Verbänden und politischen Verantwortungsträgern zu diskutieren.

Rückfragen bitte an:
Prof. Dr. Paul Kirchhof
Tel. 06221 473513, Fax 473517

oder:
Dr. Michael Schwarz
Pressesprecher der Universität Heidelberg
Tel. 06221 542310, Fax 542317
michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de
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