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Vereinbarungen mit Australien und Chile schließen jetzt auch deutsche gestufte Abschlüsse ein

14.11.2000 - (idw) Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat mit den Rektorenkonferenzen Australiens und Chiles Vereinbarungen über die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Bachelor/Bakkalaureus- und Master/Magisterabschlüssen getroffen. Dem hat am gestrigen Dienstag (13. November) das HRK-Plenum zugestimmt.

Mit der Ergänzung der beiden Rahmenabkommen, die seit 1993 bzw. 1999 bestehen, hat die HRK begonnen, die von ihr abgeschlossenen bilateralen Vereinbarungen der Entwicklung der Studienstruktur in Deutschland anzupassen.

Die Abkommen dienen der Vereinfachung des Austauschs von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern sowie der Förderung von Zusammenarbeit in der Forschung. Sie enthalten u.a. Regelungen bezüglich der Anerkennung von Studienleistungen und der Befreiung von Studiengebühren. Die einzelnen Hochschulen treten den Verträgen jeweils nach eigenem Beschluss bei.
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